Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

Nr. 32. 301 
  
Muster 33. 
Verzeichnis 
der 
Geloôstrafen, 
die nach dem Einzugsregister der Gerichtsschreiberei 
des K. Amtsgerichts 
für die Zeit vom bis 19 
in Forstrügesachen 
angefallen sind, 
jedoch von den Verurteilten und den als zivilverantwortlich erklärten 
Personen 
nicht beigetrieben werden können. 
An das K. Amtsgericht zur Umwandlung der Geldstrafen in Haftstrafe 
mit dem Ersuchen, das mitfolgende Verzeichnis mit entsprechender Bestätigung versehen zurücksenden 
zu wollen. 
Von dem unterzeichneten Erhebungsbeamten wird bezeugt, daß die unter Nr. 1 mit 
des Verzeichnisses eingestellten Geldstrafen weder von den Verurteilten noch von den als zivilverantwortlich 
erklärten Personen beigetrieben werden können. 
, den 19 
K. Rentamt:
	        
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