Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

Nr. 32. 409 
Rentamt: 42c#Ma##c. 
Regierungsbezirk: 
Ubersicht 
über die 
Vergütungen der Notare 
für die Besorgung des Kosten= und Stempelwesens 
für das 77.4. Vierteljahr 
1915. 
Anleitung. 
In Spalte 4 wird unter a die Summe der Stempelbeträge vorgetragen, welche in den dem Berichts- 
Vierteljahre vorausgegangenen Vierteljahren des Rechnungsjahrs zu Soll gestellt wurden, unter b 
die Summe der an das Rentamt abgelieferten Beträge. 
Die Spalte 4 enthält also in der Übersicht 
a) für das 1. Vierteljahr überhaupt keine Eintragung, 
b) für das 2. Vierteljahr die Beträge des 1. Vierteljahrs, 
c) für das 3. Vierteljahr die Summe der Beträge des 1. und 2. Vierteljahrs, 
(1) für das 4. Vierteljahr die Summe der Beträge des I1., 2. und 3. Vierteljahrs. 
Die Eintragungen in der Ubersicht für das 3. und 4. Vierteljahr decken sich mit den Eintragungen 
in der Spalte 6 der Übersicht für das unmittelbar vorausgegangene Vierteljahr. 
(Fortsetzung siehe Seite 4.)
	        
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