Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

Mittelfranken. 
  
  
Tit. 
  
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
  
  
  
  
  
  
  
JS S d— 
  
Auf Industrie und Kultur. 
Auf Industrie. 
Beitrag an die Handelskammer . 
Beitrag für Zwecke der Wittelsbacher Landesstijtung . 
Beiträge für sonstige Zwecke: 
a) für die Bayerische Landesgewerbeanstalt in Nürnberg 
b) Bedarf der Handwerkskammer. 
JP) zur Unterstützung von Gemeinden bei Einrichtung und Berrieb 
von Arbeitsämtern und zur Förderung der Kreisarbeitsver- 
mittlung ..... 
Auf Kultur. 
Zur Förderung der Landwirtschaft überhaupt: 
a) dem landwirtschaftlichen Kreisausschusse von Mittelfranken. 
b) demselben für den landwirtschaftlichen Wanderunterricht 
Für den kulturtechnischen Dienst: 
a) Zuschuß der Kreisgemeinde an den Staat zu den persön- 
lichen und sächlichen Ausgaben für den Kulturbaudienst im 
Kreise . 
b) Für Kulturvorarbeiter 
1. für 5 etatsmäßige Kulturvorarbeiter 
2. für unständige Kulturvorarbeiter 
Für sonstige Zwocke. 
a) zur Förderung der Pferdezucht im Benehmen mit dem land- 
wirtschaftlichen Kreisausschu . ... 
b) für Förderung der Rindviehzucht und zwar: 
. an die Distrikte, insbesondere auch zur Unterstützung 
ärmerer Gemeinden im Benehmen mit den landwirt- 
schaftlichen Bezirksausschüssen 
2. an den landwirtschaftlichen Kreisausschuß zur Ver- 
anstaltung von Rinderschauen nach Maßgabe der 
Grundbestimmungen. 
3. zur Unterstützung der beiden n- * 
verbände 
c) 1. für Förderung der Schweinezucht 
2. für Hebung der Schafzucht. 
3. für Hebung der Ziegenzucht. 
d) zur Hebung der Kaninchenzucht 
e) für Geflügelzucht: 
1. Kreisgeflügelzuchtanstalt Erlangen: 
Laufender Betriieb 
2. dem Kreiswanderlehrer für Geflügelzucht Tagegelder 
und Reisekosten 
3. zur Förderung der Geitgeluch dem Mitalfränzich 
Geflügelzuchtverbande 
  
3 000 
2 000 
15 000 
23 000 
3 000— 
5 000 
900— 
23 000— 
8 200— 
20 000— 
6 500— 
  
12 000 — 
i 
Zuoosp 
Womi- 
3 000.— 
1 000|— 
2 000.— 
100|— 
2 800.— 
l 
1000.— 
600|—4
	        
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