Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

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seh und Verordnungs 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 25. 
München, den 16. Mai 1916. 
Inhelt: 
Rönigliche Verordnung vom 14. Mai 1916, die Anderung der Satzungen der Kreispensionsanstalten für 
dienstunfähige Lehrpersonen betreffend. — Bekanntmachung vom 13. Mai 1916, die Eisenbahn-Bau= und 
Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. 
  
Nr. 8745. 
Königliche Verordnung, die Anderung der Satzungen der Kreispensionsanstalten für dienst- 
. Unfähige Lehrpersonen betreffend. 
Ludwig III. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
Herzog von Gayern, Franken und in Schwaben usw. usw. 
Wir finden Uns bewogen, die Satzungen der Kreispensionsanstalten für dienstunfähige 
Lehrpersonen vom 2. Januar 1904 zu ändern, wie folgt: 
1. Dem § 8 der Satungen wird als dritter Absatz beigefügt: 
Bei der Berechnung der Mitgliederbeiträge bleiben Mehrbeträge, die 
sich durch die Anwendung der Vorschriften des § 11 Abs. 5 bei der Pension 
und an den verbleibenden Dienstalterszulagen ergeben, außer Ansatz. 
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