Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

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eseh und Verordnungs--Blatt 
  
Königreich Bayern. 
Nr. 26. 
München, den 20. Mai 1916. 
Juhalt: 
Bekannntmachung vom 20. Mai 1916 wegen der Gewährung außerordentlicher Kriegsteuerungsunterstützungen 
an im Ruhestande befindliche Staatsbeamte sowie an Hinterbliebene von Staatsbeamten 
  
  
  
  
Nr. 15200. 
Bekanntmachung wegen der Gewährung außerordentlicher Kriegsteuerungsunterstützungen an 
im Ruhestande befindliche Staatsbeamte sowie an Hinterbliebene von Staatsbeamten. 
K. Staateministerien des Königlichen Hauses und des Anßern, der Justiz, des Jnnern, 
des Innern für firchen- und Schulangelegenheiten, der Finanzen und für Verkehrs- 
angelegenheiten. 
Um mit Rücksicht auf die anhaltende Teuerung auch den im Ruhestande befindlichen 
Staatsbeamten sowie den Hinterbliebenen von Staatsbeamten ihre Lage nach Möglichkeit 
zu erleichtern, wird für den Geschäftskreis der Zivilstaatsministerien verfügt: 
1. Den im Ruhestande befindlichen Staatsbeamten sowie den Hinterbliebenen von 
Staatsbeamten können während des Krieges im Falle des Bedürfnisses auf An- 
suchen „außerordentliche Kriegsteuerungsunterstützungen“ gewährt werden. 
I1 Für die Gewährung solcher Unterstützungen kommen naturgemäß in erster Linie die 
Personen in Betracht, die auf ein geringeres Einkommen angewiesen sind, das angesichts 
der bestehenden Teuerung selbst bei entsprechender Einschränkung eine angemessene Lebens- 
haltung nicht ermöglicht. Unter diesen Personen sind sodann diejenigen besonders zu 
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