esetz und Verudungsgual!
für das
Königreich Bayern.
Nr. 31.
München, den 26. Juni 1916.
Inhalt:
Königliche Eutschließung vom 25. Juni 1916, die Verlängerung des Landtags betreffend. — Bekannt-
machung vom 21. Juni 1916, Auflösung und anderweitige Organisation von Forstdienststellen betreffend. —
Auszug aus der Adelsmatrikel des Königreichs.
Nr. 3551 b 18.
Königliche Entschließung, die Verlängerung des Landtags betreffend.
Ludwig III.
von Gottes Gnaden fönig von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein,
Herzog von VBayern, Franken und in Schwaben usw. usw.
Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getrene!
Wir finden Uns bewogen, die Dauer des gegenwärtigen Landtags gemäß Titel VII
8 23 der Verfassungsurkunde bis einschließlich 12. Juli des laufenden Jahres zu verlängern.
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