Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

Nr. 40. 163 
13. 
Für nachstehend aufgeführte Einrichtungen sind neben der Bausch= oder Grundgebühr 
nebst Reichsabgabe die folgenden jährlichen Gebühren zu zahlen: 
1. Für jede auch nur angefangenen 100 m der Anschlußleitung eines Haupt- 
anschlusses, soweit sie sich — nach der Luftlinie gemessen — über den 5 km- 
Umkreis der Umschaltestelle hinauserstreckt . . 3MA. 
Bis zu welcher Leitungslänge Anschlüsse zugelassen werden, bestimmt die 
Telegraphenverwaltung. 
2. Für einen Tischapparat statt eines Wandapparates neben der Gebühr 
für einen solchen 6b5— 
3. Für eine Deckenanschlußdose für Tischapparate ... .3 
4. Für einen wasserdichten Wandapparat (nach Art der Gruben. 
apparate) neben der Gebühr für einen gewöhnlichen Wandapparat. . 9 M. 
5. Für ein zweites Hörrohr ... .. ..1.«20Pf. 
6. Für einen einfachen Kopfhörer . ...3.--. 
7. Für einen doppelten Kopfhörer 6 ½. 
8. Für einen Tischapparat mit feststehendem Mitrophon 
a) mit einfachem Kopfhörer ... lbøz 
b)mttdoppeltemKopfhdrer.... ...18.« 
Die besondere Gebühr von 5.& für Tischepporate zi in biesen Gebühren 
enthalten. 
9. Für eine Anschlußdose mit Steckkontakt unter den hiefür fes 
gesetzten besonderen Bedingungen 6 —.4 
10. Für eine zweite und jede weitere Wechvorrichtung auf 
demselben Grundstück wie die Sprechstelle, zu der sie gehört, und zwar 
a) für ein kleines Magnetläutwerk 3 4, 
b) für ein großes Magnetläutwerk . . 6.-s-, 
c) für ein kleines Batterieläutwerk mit und ohne Klappeurelais. 6 M, 
« d) für ein großes Batterieläutwerk mit und ohne Klappenrelais. 9 M. 
11. Für jeden der beiden Zwischenverbindungssätze (Zusatzeinrich- 
tungen zur bedarfsweisen unmittelbaren Zusammenschaltung zweier 
Zwischenumschalter oder zweier Hauptstellen oder einer Hauptstelle und 
einer an eine andere Hauptstelle angeschlossenen Nebenstelle) und zwar 
a) des gleichen Teilnehmers «.... . ..6.--, 
b) verschiedener Teilnehmer ... ....18.«. 
50“
	        
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