Metadata : Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

Die  Zeit  des  Deutschen  Bundes.  $  57.  167

zu  keinem  Resultate  führte.  Es  wurde  nur  durch  Gesetz  vom
20.  Februar  1849  die  bürgerliche  und  staatsbürgerliche  Gleichheit
aller  Staatsangehörigen  ausgesprochen.  Auf  Befehl  der  Bundesversammlung?
  mußte  der  Senat  die  beiden  Gesetze  vom  16.  Oktober
1848  und  20.  Februar  1849  wieder  außer  Kraft  setzen,  was  durch
Publikandum  vom  5.  Oktober  1852  geschah.  Die  weiteren  Verhandlungen
  über  Verfassungsreform  führten  zu  den  organischen
Gesetzen  vom  12.  September  1853  und  16.  Januar  1855.

Die  alte  Verfassung  der  Stadt  Lübeck,  welche  auf  mehreren
Rezessen  und  Konkordaten  zwischen  Rat  und  Bürgerschaft  beruhte,
  war  nach  Beendigung  der  französischen  Herrschaft  wieder
hergestellt  worden.  Im  ‚Jahre  1844  begann  eine  Verfassungsrevision,
  welche  zu  der  Verfassungsurkunde  vom  8.  April  1848
führte.  Diese  ist  später  durch  die  Verfassung  vom  29.  Dezember
1851  und  diese  wieder  durch  die  Verfassung  vom  7.  April  1875
ersetzt  worden,  welch  letztere  am  2.  Oktober  1907  neu  veröffentlicht
  wurde,

In  der  Freien  Stadt  Bremen  war  ebenfalls  im  Jahre  1813
die  alte  Verfassung  wieder  in  Kraft  getreten  und  durch  einige
neue  Gesetze  ergänzt  worden.  Eine  neue  Verfassung  wurde  am
8.  März  1849  eingeführt.  Auf  Grund  des  B.  B.  vom  6.  März  1852  *
erfolgte  die  Aufhebung  einer  Reihe  von  Bestimmungen  derselben
durch  Verordnungen  des  Senates  vom  29.  März  und  3.  Mai  1852.
Mit  der  auf  Grund  dieser  Verordnungen  neugewählten  Bürgerschaft
  wurde  die  revidierte  Verfassung  vom  21.  Februar  1854
vereinbart,  welche  später  durch  eine  Reihe  von  Gesetzen  abgeändert
  worden  ist.  Eine  neue  Verfassungsredaktion  datiert  vom
1.  Januar  1894®,  die  bisher  nur  1909  unwesentlich  abgeändert
wurde.

Die  Verfassung  der  Freien  Stadt  Hamburg°,  deren  wesentliche
  Bestimmungen  sich  in  einer  Reihe  von  Rezessen  befanden,
wurde  durch  Rat-  und  Bürgerschluß  vom  27.  Mai  1814  wieder
hergestellt.  Die  in  den  Jahren  1848--1850  gemachten  Versuche
einer  Verfassungsrevision  scheiterten  an  dem  Widerstand  des
Kollegiums  der  ÖOberalten,  welches  von  den  beiden  deutschen
Großmächten  und  dem  politischen  Ausschuß  der  Bundesversammlung
  unterstützt  wurde.  Erst  nachdem  am  11.  August  1859  ein
neues  Wahlgesetz  zustandegekommen  war,  wurde  mit  der  auf
Grund  desselben  neu  gewählten  Bürgerschaft  die  Verfassungsrevision
  zu  Ende  geführt.  Die  neue  Verfassung  gelangte  am
28.  September  1860  zur  Publikation.  Sie  ist  seitdem  durch  ver-2

  B.B.  vom  12.  August  1852  (G.  v.  Meyer  a.  a.  O.  2  581).

8  Textausgabe  in  Bindings  Deutschen  Staatogrundgesetzen,  Heft  10.
Bollmann,  Bremisches  Staats-  und  Verwaltungsrecht  (1904).

%  G,.  v.  Meyer  a.  a.  O.  571.

&  Textausgabe  bei  Binding  a.  a.  O.

6  Vgl.  die  Darstellungen  des  hamburgischen  Staatsrechts  von  Wolfison
(1884),  v.  Melle  (1891)  und  G.  Seelig  (1902).