Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

218 
Anderungen der Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesenze. 
I. Abschnitt VI der Ausführungsbestimmungen wird geändert, wie folgt: 
VI. Frachturkunden. 
Zur Tarifnummer 6 und zu den 88 43 bis 51 des Gesetzes in der gLassung des Frachturkundenstempelgesetzes vom 
17. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 555). 
92. 
1. Begriffliche (1) Sendungen, die mit Eilfrachtbrief aufgeliefert werden, sind als Eilgut, Sendungen, 
iinterscheidung die mit gewöhnlichem Frachtbrief aufgeliefert werden, als Frachtgut zu behandeln. 
sendungen. (2) Sendungen, die mit Eisenbahnpaketadresse aufgegeben werden, sind als Expreßgut 
zu behandeln. 
(3) Als Fracht= und Eilstückgut gelten solche Sendungen, für die die Fracht nach den 
Stückgutsätzen, als Fracht= und Eilgut in Wagenladungen solche Sendungen, für die die 
Fracht nach den Wagenladungssätzen berechnet ist. 
(4) Fahrzeuge, für die Kilometerfracht für die Achse oder den Wagen berechnet wird, 
gelten als Fracht= oder Eilgut in Wagenladungen. 
(5) Lebende Tiere gelten als Eilstückgut, wenn sie zu Stücksätzen abgefertigt werden, 
als Eilgut in. Wagenladungen, wenn sie zu Ladungssätzen abgefertigt werden oder für die 
Beförderung bestimmungsgemäß ein ganzer Wagen zur ausschließlichen Benutzung gestellt wird. 
(6) Leichensendungen, für die Kilometerfracht berechnet wird, gelten als Eilgut in 
Wagenladungen. 
§ 92a. 
2. Stempel- (1) Geht eine als Eisenbahnwagenladung verfrachtete Sendung infolge Umladung als 
berechnung im Seefrachtgut auf dieselbe Frachturkunde weiter oder umgekehrt, so ist die Abgabe nach dem 
ebrochenen 
Verkehrundim Steuersatze für diejenige Beförderungsweise zu serrnen welche den höheren Stempelbetrag ergibt. 
vereinigten 
Eisenbahn= (2) Im deutschen Levanteverkehr über 
und Schiffs- * 
verkehre. und im deutschen Ostafrikaverkehr über Hamburg Ist derFrachtbrtefnachTanfnummerSd 
das Konnossement nach Tarifnummer 6 a zu versteuern. 
(3) Die Befreiung unter 1 der Tarifnummer 6 greift auch dann Platz, wenn die 
Frachtfreiheit nur für die Beförderung auf der Eisenbahnstrecke gilt. 
2. seewörts nach Hafenplätzen der Levante 
8 92b. 
3. Stempel- (1) Zur Entrichtung der in Tarifnummer 6 bezeichneten Abgabe dienen Stempel- 
zeichen. marken zu 5, 10, 20, 25, 30, 40, 50, 75 Pfennig, 1, 1½, 2, 3, 5 und 10 Mark,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.