Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

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sch= und Verordnungs 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 48. 
München, den 17. Angust 1916. 
Inhalt#: 
Bekanntmachung vom 15. August 1916, betreffend Anderung der Anstellungsgrundsätze für Militäranwärker. 
  
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St. M. d. J. Nr. 1501 à 11. 
Kr. M. Nr. 10805 PV. 
Bekanntmachung, betreffend Anderung der Anstellungsgrundsätze für Militäranwärter. 
fl. Staatsministerium des Innern und fl. fKriegsministerium. 
Nach einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 20. Mai 1916 (Zentralblatt für 
das Deutsche Reich S. 115) hat der Bundesrat am 4. Mai 1916 eine Anderung der 
Anstellungsgrundsätze für Militäranwärter (vgl. Ministerialbekanntmachung vom 30. Sep- 
tember 1907 GVBl. S. 685 ff.) beschlossen. Die neuen Bestimmungen werden nachstehend 
im Zusammenhang mit den zugehörigen Teilen der Anstellungsgrundsätze wiedergegeben und 
sind durch Sperrdruck besonders hervorgehoben. 
I. Reichs= und Staatedienst. 
§ 16 (GVl. 1907 S. 694, 1914 S. 310). 
(h Offene Stellen, für die keine Stellenanwärter vorgemerkt sind, werden durch ein wöchentlich 
erscheinendes Amtsblatt (Anstellungs-Nachrichten) bekanntgemacht. 
) Die Herausgabe der Anstellungs-Nachrichten veranlaßt das zuständige Kriegsministerium. 
Die Aufnahme der Stellen in die Liste vermittelt eine für den Bereich eines oder 
mehrerer Ersatzbezirke besonders bezeichnete Militärbehörde — Vermittlungsbehörde — (An- 
lage H), der zu diesem Zwecke von den Anstellungsbehörden Nachweisungen nach Anlage J 
zuzusenden sind. 68
	        
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