Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

Nr. 49. 
  
  
  
  
  
Oberbayern. 
Festgesetzter 
Kap. /8Tit. Vortrag Betrag 
2— 
III 13 3 k) der landwirtschaftlichen Kreiswinterschulen in Erding, Lands- 
berg, Mühldorf, Pfaffenhofen, Traunstein und Wolfratshausen: 
aa) für Schüler der Winterschulen 3 000— 
bb) für Schüler des Wiesenbaukurses in Landsberg und 
für Anschaffung und Reparatur von Geräten der 
1 Wiesenbauschule .. .. 1 200— 
l 1) zum Besuche von Molkereischulen .. 1 300—. 
- m) zur Förderung der Obstbaumzucht, besonders zur Gewährung 
1 von Stipendien zum Besuche der Gartenbauschule und der 
Obstbau= und Baumwärterkurse in Weihenstephan 2 000 — 
u) der Brennereischule in Weihenstepchan. . . 500— 
# o) zum Besuche des Hufbeschlagunterrichts. 3500— 
— p) der kulturtechnischen Schule in Pfarrkirchen ... 300— 
Summe Kap. III 8 115 472|17 
IV Auf Gewerbe, Judustrie, Landwirtschaft und Bodenkultur. 
1 Auf Industrie und Gewerbe. 
1 Beitrag zur Handelskammer München. 3 000 — 
2 Kosten der Handwerkskammer für Oberbayern 37 300 — 
3 Zuschuß zu dem Deutschen Museum .. 6 000 — 
4 uschuß für den gemeindl. Arbeitsnachweis in Oberbayern .. 4800 
5 Zuschuß an den Verein zur Hebung des Fremdenverkehrs in Minchen 
und im bayerischen Hochlande . 30003-— 
6 uschuß an den Polytechnischen Verein in München 2 000— 
7 An den Münchener Bund für angewandte Kunst 1 000— 
8 An die Bayerische Landesgewerbeanstalt in Nürnberg 1 000— 
l 
2 Auf Landwirtschaft und Bodenkultur. 
1Auf Landeskultur und landwirtschaftliche Interessen überhaupt: 
a) Förderung von Vodenkulturunternehmungen 55000— 
I b)ZuschußzndcuKostcnder Moorkulturversuchsstationen in 
Oberbayern 1 000 — 
c) Beitrag zur Verstärkung des Donalimdobreguiierungssonds I 
; beim Distrikt Schrobenhausen 200 — 
d) Für Hebung der Alpwirtschaft 3 600— 
2 Flür den Kulturbaudienst: 
Zuschuß der Kreisgemeinde an den Staat zu den persönlichen und 
sächlichen Ausgaben für den Kulturbaudienst . 50500— 
I3FürKulturvora1better. 
«· für Bereitstellung von Kulturvorarbeitern zur Beihilfe für Genossen- 
I schaften, Gemeinden und einzelne Landwirte: 
*êô a) für 26 etatsmäßige, ständige Kulturvorarbeiter und die Pension 
der Witwe des Kulturvorarbeiters Franz Ober in Mühldorf 55 550— 
b) für nichtetatsmäßige, ständige und unständige Kulturvorarbeiter 48 000.— 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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