Nr. 49.
Oberbayern.
Festgesetzter
Kap. /8Tit. Vortrag Betrag
2—
III 13 3 k) der landwirtschaftlichen Kreiswinterschulen in Erding, Lands-
berg, Mühldorf, Pfaffenhofen, Traunstein und Wolfratshausen:
aa) für Schüler der Winterschulen 3 000—
bb) für Schüler des Wiesenbaukurses in Landsberg und
für Anschaffung und Reparatur von Geräten der
1 Wiesenbauschule .. .. 1 200—
l 1) zum Besuche von Molkereischulen .. 1 300—.
- m) zur Förderung der Obstbaumzucht, besonders zur Gewährung
1 von Stipendien zum Besuche der Gartenbauschule und der
Obstbau= und Baumwärterkurse in Weihenstephan 2 000 —
u) der Brennereischule in Weihenstepchan. . . 500—
# o) zum Besuche des Hufbeschlagunterrichts. 3500—
— p) der kulturtechnischen Schule in Pfarrkirchen ... 300—
Summe Kap. III 8 115 472|17
IV Auf Gewerbe, Judustrie, Landwirtschaft und Bodenkultur.
1 Auf Industrie und Gewerbe.
1 Beitrag zur Handelskammer München. 3 000 —
2 Kosten der Handwerkskammer für Oberbayern 37 300 —
3 Zuschuß zu dem Deutschen Museum .. 6 000 —
4 uschuß für den gemeindl. Arbeitsnachweis in Oberbayern .. 4800
5 Zuschuß an den Verein zur Hebung des Fremdenverkehrs in Minchen
und im bayerischen Hochlande . 30003-—
6 uschuß an den Polytechnischen Verein in München 2 000—
7 An den Münchener Bund für angewandte Kunst 1 000—
8 An die Bayerische Landesgewerbeanstalt in Nürnberg 1 000—
l
2 Auf Landwirtschaft und Bodenkultur.
1Auf Landeskultur und landwirtschaftliche Interessen überhaupt:
a) Förderung von Vodenkulturunternehmungen 55000—
I b)ZuschußzndcuKostcnder Moorkulturversuchsstationen in
Oberbayern 1 000 —
c) Beitrag zur Verstärkung des Donalimdobreguiierungssonds I
; beim Distrikt Schrobenhausen 200 —
d) Für Hebung der Alpwirtschaft 3 600—
2 Flür den Kulturbaudienst:
Zuschuß der Kreisgemeinde an den Staat zu den persönlichen und
sächlichen Ausgaben für den Kulturbaudienst . 50500—
I3FürKulturvora1better.
«· für Bereitstellung von Kulturvorarbeitern zur Beihilfe für Genossen-
I schaften, Gemeinden und einzelne Landwirte:
*êô a) für 26 etatsmäßige, ständige Kulturvorarbeiter und die Pension
der Witwe des Kulturvorarbeiters Franz Ober in Mühldorf 55 550—
b) für nichtetatsmäßige, ständige und unständige Kulturvorarbeiter 48 000.—