Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

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Festgesetzter 
Kap.Tit. Vortrag Betrag 
· 14 
III6 Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 
und mehr Einwohnern gemäß Art. 14 Abs. 1 des Schul- 
bedarfgesetzess . 657926 
b) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden 25 675,60 
c) Zuschüsse an die Schulkassen der übrigen Gemeinden mit 3 
Ortsstatuten an Stelle der seitherigen Bewilligungen an das 
Lehrpersonal an den Volksschulen dieser Gemeinden aus 
Staats= und Kreissfonds .. 7 91335 
d) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden. 18 110— 
e) Sonstige Zuschüsse an Schulkassen: 
a) aus pflichtmäßigen Reichnissen des Staates — — 
6) aus Kreisfonds: 
aa) an die Schulkassen nach den seitherigen Bewilligungen 12 208— 
bb) Beiträge an die weiblichen Klosterschulen 10 591|12 
cc) zur Aufstellung von Chor= und Mesnerdienststellver- 
tretern .. 1 372— 
dd) zur Ermöglichung der Trennung der Mesnerdienste 
von den Schuldiensten 500— 
7) aus der neuen Kreisschuldotation behufs Unterstützung I 
der mit Schullasten überbürdeten Gemeinden – — 
7 Beiträge zum Sachbedarf der Schulen und zu Schuhansbanten 
a) Beiträge zum Sachbedarf 1 720— 
b) für Schulpreise 343— 
Jc) für Schulbücher und Schulgeld armer Kinder . 11714 
d) zum Unterhalte von Schulhäusern n 720 
e) zu Schulhaus-Neubauten · 85 720 
8 Ständige Bauausgaben .. 3977 
9 Prüfungs= und Aussichtskosten: 
a) Entschädigung der Digeescnminbetor für Vornahme der 
Schulprüfungen und Visitationen 13 715.— 
b) Für die Kreisschulinspektoren: 
aa) Gehalte 16 800 — 
bb) für Dienstreisen 3 000 — 
c) Witwen= und Waisenbezüge der Hinterbliebenen des ver- 1 
storbenen Kreisschulinspektors Stock ..... 2 343 — 
10Pensionen und Unterstützungen: 
a) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: 
aa) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige 
Lehrpersonen: 
a) aus Staatsfonds 144 040.— 
6) aus Kreisfonds: 
1. ordentlicher Zuschu 135 040 — 
2. zur Erhöhung der Pensionen des vor dem 
Jahre 1896 pensionierten Lehrpersonals 600|— 
 
	        
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