Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

Kreisanlehensgesetz  —  Lotterie.  3

Kreibanlehensgesetz  zur  Darlehenshingabe  an  die

Aktiengesellschaft  „Fränkisches  Uberlandwerk“.  124.

Krieg.

Kriegsteuerungsbeihilfe  an  Staatsarbeiter  und
Staatsbeamte.  9.  55.  233.  500.

Fürsorge  für  die  Familien  der  zum  Kriegsdienst
eingerückten  oder  im  Dienste  der  freiwilligen  Krankenpflege
  verwendeten  Arbeiter  der  Staatsbetriebe
der  Zivilverwaltung.  21.  92.  383.  390.  675.

Kriegsgewinne,  Besteucrung  der.  25.  50.

Dienst=  und  Besoldungsverhältnisse  der  zum  Kricgsdienst
  eingerückten  Staats=  und  Gemcindebeamten,
dann  Fürsorge  für  die  Ointerbliebenen  der  im  Kriege
Cefallenen  oder  infolge  einer  Kriegsdienstbeschädigung
gestorbenen  etatsmäßigen  Beamten.  39.

Entschädigung  für  auswärtige  Geschäftsaushilfen
  oder  Stellvertret#uugen  während  des  Krieges.
47.  673.

Knappschaftskriegsgesetz  von  5.  April  1916.  51.

—  Ausdehnung  des  Knappschaftskriegsgesetzes  auf  Angchörige
  der  Osterreichisch-Ungarischen  Monorchie.
5.

Kriegsiuvaliden,  Entlohnung  der  in  Staatsbetrieben
  verwendeten.  77.

Beförderung  der  Leichen  von  Kriegsteilnehmern
und  Zivilpersonen  aus  den  besetzten  Gebieten  nach
Bayern.  80.

Amerung  der  Satzungen  der  Kreispensionsanstalten
  für  dienstunfähige  Lehrpersouen.  —
#u.  A.  Bestimmungen  für  Teilnehmer  am  Kriege.
83.

Kriegsteuerungsunterstützungen  außerordentliche,
  Gewährung  an  im  Ruhestand  befindliche  Staatsbeamte
  sowie  an  Hinterbliebene  von  Staatsbeamten.
85.  507.

Sicherung  der  Volksernährung  im  ariege.
Verordnung  vom  21.  Juni  1916.  97.
—  Zusammensetzung  des  Beirats  für  das  Ernährungswesen.

  98.

Abänderung  des  Kriegszustandsgesetzes;  Gesetz  vom
15.  Juli  1916.  134.

Anfitedlung  von  Kriegsbeschädigten  in  der  Landwirtschaft;
  Gesetz  vom  15.  Juli  1916.  135.

Fristverlängerung  des  Art.  92  des  Einkommensteuergesetzes
  zu  Gunsten  von  Kriegsteilnehmern.  —  Vollzug
des  Finanzgesetzes.  229.

Einschränkung  der  Staatsansgaben
Krieges.  245.

Abänderung  der  Eisenbahn-Bau-  und  Betriebsordnnng
für  die  Haupt=  und  Nebenecisenbahnen  Bayern;  —
Abweichungen  für  das  ganze  Gebiet  der  Eisenbahnverwaltungen
  Bayerns  während  Kriegszeiten.  487.

Koönigliche

während  des

Krieg.
Ergänzung  der  Bekanutmachung  vom  30.  November  1912
—  Errichtung  der  Versicherungsämter.  488

Gewährung  einer  einmaligen  Kriegsteuerungszulage.
499.

Vollzug  des  Besitzsteuergesetzes  vom  3  Juli  1913  und

des  Kriegssteuergesetzes  vom  21.  Junui  1916.  509.

Kriegsgewinne,  Maßnahmen  zur  Besteuerung  der.
25.  50.

Kriegsinvaliden.  Entlohnung  der  in  Staatsbetrieben
verwendeten.  77.
Kriegsstenergesetz  vom  21.  Juni  1916.  Ausführungsbestimmungen.
  565.—  K.  Verord.  vom  16.Dezember  1916.
637.  —  Vollzugsvorschriften.  659.
Kriegstenerungsbeihilfe.  Fortgewährung.  S  „Krieg“.

Kriegstenerungsunterstützungen,  außerordentliche,
Gewährung.  85.  507.

L.

Landarmenverband.  S.  „Armengesetz“.

Landesamt  K.,  für  Wasserversorgung.  6783..

Landesgewerbekasse.  Errichtung  einer;  Gesetz  vom
17.  Juli  1916.  175.

Landräte.

Abschied  auf  die  Verhandlungen  für  1916.  259  —261.
—  übersichten  der  Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen

  der  Regierungsbezirke.  263—378.
Einberufung  der  Landräte.  451.

Landtag.
Verlängerung.  35.
Verlagung.  105.

Laudwirtschaft.
Ansiedlung  von  Kriegsbeschädigten;  Gesetz  vom  15.  Juli

1916.  135.

Lehrpersonal.

Anderung  der  Satzungen  der  Kreispensionsanstalten
für  dienstunfähige  Lehrpersonen.  83.

Leichen.

Beförderung  der  Leichen  von  Kriegsteilnehmern  und

Zivilpersonen  aus  den  besetzten  Gebicten  nach  Bayern.
Ausstellung  von  Leichenpässen.  80.

—  vom  Kriegsschauplatz  nach  der  Heimat.
Lotterie.

Zusatzvertrag  zwischen  Bayern  und  Preußen  zu  dem
zwischen  Bayern,  Württemberg  und  Baden  einerseits
und  Preußen  andererseits  abgeschlossenen  Staatsvertrag
  zur  Regelung  der  Lotterieverhältnisse  447.

89.  99.

45.