Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

Nr. 49. 299 
  
  
  
  
  
Pfalz. 
— 
Kap. /8 Tit. Vortrag Betrag 
4 
III 110 bb) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt bezogenen 
Dienstalterszulagen aus Staatsfonds 62 875884 
cc) Zur Unterstützung der pensionierten Lehrpersonen und 
zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions= und 
Reliktenunterstützungszuschußkasse für das an gemeind- 
lichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende Lehr- 
personal 12 000— 
b) Unterstützungsbeiträge für die Hinterbliebenen der Volks- 
schullehrer: 
aa) aus Staatsfonds: 
a) im allgemeinen 164 846|48 
# 6) zur Unterstützung der Lehrerhinterbliebenen und zur 
Gewährung von Zuschüssen an die Pensions= und 
Reliktenunterstützungszuschußkasse für das an ge- 
6 meindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende 
l Lehrpersonal 13 500— 
7) für dürftige, dem unersizungsaltr erwfene 
Lehrerwaisen 2: 000— 
bb) aus Kreisfonds: 
d) Zuschuß an den Kreisverein zur Unterstützung der Hinter- 
" bliebenen der Volksschullehter 40 000— 
1 e) Zuschuß an die Kreisschulinspektorswitwe Littis vi ihrem 
I Bezuge aus der Lehrerwitwenkasse . 336— 
f) Zuschuß an das pfälzische Lehrerwaisenstift . 1000— 
11 Unterstützungen für dürftige Schulamtszöglinge und Schulpraktikanten: 
a) Fürdürftige männliche Schulamtszöglinge und Schulpraktikanten 10 000— 
* b) Für Schülerinnen weiblicher Büdungsanstalten, die süch den 
Lehrberufe widmen 1 500— 
12 übrige Ausgaben: 
à) Zur Förderung der Distriktsschulbibliotheken für die Fort- 
I bildung der Schullehrer 700|— 
1 1 b) Zur Förderung des Fortbildungswesens des Volksschullehr- 
# personals (Bildung von Konferenzbezirken) 19 500— 
1 c) Zur Hebung des Unterrichts in den weiblichen Handarbeiten 200— 
6 d) Stellvertretungskosten für die zu Fortbildungskursen für Lehrer 
i an gewerblichen Fortbildungsschulen beurlaubten Volksschul- 
lehrer aus Gemeinden mit Ortsstatuten. 300— 
13 Für nicht voraussehbare Ausgaben. . 7000-— 
Sumne -556 
2 Ausgaben für Fortbildungsschulen (nach Maßgabe der 
Verordnung über die Berufsfortbildungsschulen und 
. der §§ 13 und 16 der Schulpflichtordnung) 18 050— 
r Summe 39 2 für *— 18 050— 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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