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Festgrfektter
Kap. Tit. Vortrag Betrag
—[“’ i ’.
III 6Allgemeine Beiträge an die Schulkassen:
a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000
und mehr Einwohnern gemäß Art. 14 Abs. 1 des Schul-
bedarfgesetzes 96 06345
b) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden 19 03870
c) Zuschüsse an die Schulkassen der übrigen Gemeinden mit
Ortsstatuten an Stelle der seitherigen Bewilligungen an das
Lehrpersonal an den Volksschulen dieser Gemeinden aus
Staats= und Kreisfonds 8 112.21
d) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden . 1612594
e)consttgeZuschüsseanSchulkassen
a) aus pflichtmäßigen Reichnissen des Staates 821|84
68) aus der alten Kreisschuldotation. 4 733340
7) aus der neuen Kreisschuldotation behufs Unterstützung
der mit Schullasten überbürdeten Gemeinden — —
f) Zur Bestreitung der Aushilfekosten für die zu den Fortbildungs-
kursen am Gewerbelehrerinstitut einberufenen Lehrer in Ge-
meinden mit Ortsstatuten 250 —
g) Zuschüsse zur Ergänzung des gesetzlichen Mindesteinkommens
von Schurlstellen bei abtrennung des Mesnerdienstes vom
Schuldienste 2116
7 Beiträge zum Sachbedarf der Schulen un zu 1 Schulzausnenbauten.
a) Beiträge zum Sachbedarf:
aa) aus pflichtmäßigen Reichnissen des Staates 703|49
bb) aus der Kreisschuldotatio 3428
b) zum Unterhalte von Schulhäusern und zu Schulhausneubauten 52 500—
c) zur Gewährung von Zuschüssen an arme überbürdete Schul-
gemeinden behufs Anschaffung und d Ergänzung von n Lehrmitteln 1000—
8Ständige Bauausgaben . 425—
9 Prüfungs= und Aufsichtskosten:
a) Entschädigung der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme
der Schulprüfungen und Schulvisitationen, dann für sächliche
Ausgaben 16 510—
b) Für ee Kreisculinpetren
a) Gehalte. . 11 100—
6) für Dienstreisen. 2 000—
10 Pensionen und Unterstützungen:
a) Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals und
zwar:
aa) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige
Lehrpersonen:
a) aus Staatsfonds. 112 800|—
6) aus Kreisfonds . 77540—
bb) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt be-
zogenen Dienstalterszulagen aus Staatsfonds. 40 300|—