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Auf je hundert der matrikularmäßigen Bevölkerung entfielen
a) Stempeleinnahmen,
b) Überweisungen aus dem Ertrag der Stempelsteuern
1886 1887 1888 | 1889 1890
Preußen a) | 44,44 42,93 67,48 84,44 60,98
b) | 41,63 40,57 58,05 71,40 52,62
Bayern a) | 15,75 9,19 12,71 15,96 11,71
b) | 41,62 40,57 58,01 71,40 53,92
Sachsen a) | 67,22 69,92 74,39 84,51 79,17
b) | 41,64 40,57 58,04 71,50 50,56
Württemberg a) 7,57 4,31 6,06 10,07 6,33
b) | 41,65 40,55 58,04 71,42 54,55
Baden a) 15,05 12,36 16,42 16,92 13,15
b) | 41,66 40,59 58,08 71,42 53,74
Hessen a) 8,26 7,00 12,23 46,62 15,31
b) | 41,60 40,56 58,02 71,40 53,68
Auch bei der Branntweinsteuer war es selbstverständlich
ähnlich. Besonders bedenklich aber war, daß die Finanzhaushalte
der Einzelstaaten sich im Laufe der Jahre mehr oder weniger auf
Überweisungen eingerichtet hatten. In dem Maße, in dem mit
den Steuerbewilligungen und Zollerhöhungen der Periode 1879/93
die Überweisungen die Matrikularbeiträge überholten, stiegen sowohl
die Forderungen der einzelnen Verwaltungszweige wie die
Wünsche der Volksvertretungen, und die Regierung konnte sich
weder den letzteren, noch die Parlamente den ersteren auf die
Dauer entgegensetzen. In Preußen sind allein in den Zeiten hoher
Überweisungen etwa 100 Millionen Mk. dauernder Mehrausgaben
bewilligt worden. Dann kam der Rückschlag; die Überweisungen
schrumpften zusammen, die Gliedstaaten kamen in Finanzverlegenheiten;
eine Erhöhung der direkten Steuern war schwierig, oder
bei den veralteten Grundlagen, auf welchen diese zum Teil beruhten,
gar unmöglich, oder endlich man scheute den parlamentarischen
Kampf, der mit jeder Steuerbewilligung verbunden ist
und wandte sich an das Reich, drängte mehr und mehr, bis hier
neue .Bewilligungen erfolgten, und dann konnte genau dasselbe
Spiel von vorne beginnen. Den Schaden davon hatten natürlich
die Steuerzahler, und zwar nicht die Zahler der direkten, sondern
der indirekten Steuern.