Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

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Festgesetzter 
Kap. Tit. Vortrag Betrag 
22 
l 
III 6Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 1 
und mehr Einwohnern gemäß Art. 14 Abs. 1 des Säul- 
bedarfgesetzes . 74396886 
b) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden 13 951 64 
c) Zuschüsse an die Schulkassen der übrigen Gemeinden mit 
Ortsstatuten an Stelle der seitherigen Bewilligungen an das 
Lehrpersonal an den Volksschulen dieser Gemeinden aus 
Staats= und Kreisfonds 51 952.92 
d) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden 16 86150 
e) Sonstige Zuschüsse an Schulkassen: 
aa) aus Kreisfonds: 
Zur Gewährung von Zuschüssen an Schulkassen 
aus Anlaß der Trennung des Mesnerdienstes vom 
Schuldienste . 1500--— 
bb) aus der neuen Kreisschuldotation behufs Unterstützung 
1 der mit Schullasten überbürdeten Gemeinden — 
cc) Ständiger Beitrag zur älteren Schulfondskasse in 3 
6 Ansbach 3 430— 
7 Beiträge zum Sachbedarf der Volksschulen und zu Schulhausneubauten: 1 
s· a)BetträgezumSachbedarf.. 172 — 
1 I b) Beiträge zur Unterhaltung von Schulhäuser und zur Aus- 1 
1 führung von Neubauten . 84 000— 
1 8 Ständige Bauausgaben 220 — 
9HPrüfungs= und Aufsichtskosten: # 
z a) Entschädigung der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme - 
der Schulprüfungen und Schulvisitationen. dann für sächliche 
1 Ausgaben . 20 000— 
b) für 8 Kreisschulinspektoren: 
aa) Gehalltt 19 700— 
# bb) für Dienstreisen 3 600 — 
I 
!10PensionenundUnterstützungen 
E a)zurUnterstützungdesdienstunfähtggewordenenLehtpersonals 
und zwar: « 
» aa) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige 
I Lehrpersonen: I 
: a) aus Staatsfonds 168 000 — 
l 8) aus Kreisfonds. 160 000— 
1 bb) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt be- 
zogenen Dienstalterszulagen aus Staatsfonds. 90 000 — 
  
cc) zur Unterstützung der pensionierten Lehrpersonen und 
zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions= und 
Reliktenunterstützungs-Zuschußkasse für das an ge- 
meindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende 
Lehrpersonal 
 
	        
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