Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

  
eseh und Verorduuigs Bluli 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 6. 
München, den 26. Jannar 1916. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 17. Jannar 1916, betreffend Arbeitsämter. — Bekanntmachung vom 25. Jannar 1916, 
Anderung der Militär-Transport-Ordnung betreffend. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreichs. 
  
  
Nr. 259/II. 
Bekanntmachung, betreffend Arbeitsämter. 
K. Staatsministerien des Königlichen Hauses und des Außern und des Innern. 
Auf Grund des § 15 des Stellenvermittlergesetzes vom 2. Juni 1910 (RGBl. S. 860) 
wird bestimmt: 
1. Die in § 10 Abs. 1 der Bekanntmachung vom 7. August 1915 (GVBl. S. 661) 
vorgeschriebenen Meldungen an das Kaiserliche Statistische Amt obliegen auch den gemeind- 
lichen Arbeitsämtern. 
2. Die Arbeitsämter haben dem Verband bayerischer Arbeitsnachweise in München, 
Thalkirchnerstraße 54, bis zum 4. jeden Monats über die Zahl der Arbeitsuchenden der 
offenen und besetzten Stellen sowie über die Lage des Arbeitsmarktes während des abgelaufenen
	        
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