Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

Nr. 49. 
Unterfranken und Aschaffenburg. 
  
  
  
  
Festgesetzter 
Kap ro, Vortrag Betrag 
4–4 
VI 6 Beiträge für sonstige Wohltätigkeitsanstalten und Vereine 21 C00— 
9.— E— Unterstützung gemeindlicher und distriktiver Armen— 
pflegen. 
1 Unterstützung armer Gemeinden zum Unterhalte von Kindern in 
z Rettungshausern . 3000-— 
2 Unterstützung armer Gemeinden zur Begründung. distriktiver Kranken- 
anstalten . .. 4000— 
3 Unterstützung dem Verein für Arbeiter-Kolonien in Bayern 500— 
4 AUntiterstützung von Naturalverpflegsstationen und für Ersleisungen 
nach Art. 65 des Armen-Gesetzes 1 500— 
10 Für den unterfränkischen Landarmenverband 319 200— 
11 Sonstige Ausgaben auf Wohltätigkeit. 
1 a) Zur Gewährung von Beihilfen an unbemittelte Kreisangehörige 
zum Zwecke der Behandlung ihrer krüppelhaften Kinder in 
der Dr. Riedingerschen Klinik in Würzburg 12 000 — 
b)t — — — — — — — — — — — — — — — — — — 
c) Zur Verzinsung und Tilgung der Bauschuld der Anstalt für 
Krüppelfürsorge in Würzburg 6 000— 
2 Für Unterstützungen bei außerordentlichen Not- und Unglücksfällen 
aus den Renten des Kreisgetreidemagazins-Fonds, ev. zur Forde- 
rung der Raiffeisenschen Darlehenskassenvereine . 650342 
3FurJugendfürsorgetmRegierunggbeztrke... 1 000— 
4 Für Freiplätze in der Heilstätte für weibliche Lungenkranke Maria= 
Theresia- Heim in Sackenbach a. M. und im Sanatorium Luitpold- 
heim in Lohr a. M. 4 000— 
5 Fur die Krieger-Erholungsheime des vaherischen Veteranen= und 
Krieger-Bundeess 200— 
12 Zuschuß an die Distriktsgemeinden zur Unterstützung 
der mit Armenlasten überbürdeten Gemeinden nach der 
Deklaration vom 10. Mai 1902 . 38 735— 
13 Ersatzleistung an unmittelbare Gemeinden für Unter- 
bringung von Geisteskranken und Blöden in Irren- 
und Blödenanstalten nach der K. Deklaration vom 
10. Mai 1902. . ......... — — 
Summe Kap. VI 726 28442 
VII Auf Straßen-, Brücken= und Wasserbau. 
11 Beiträge zu den Distriktsstraßen. 100 000— 
2 Beiträge zu den Gemeindeverbindungswegen .. 12 000— 
2 Für den Uferschutz an Flüssen, welche der Schiff- und 
Floßfahrt dienen, nach Art. 92 des Wassergesetzes vom 
1 23. März 1900 1 200— 
31 Für Instandhaltung von Privatflüssen und Bächen mit 
erheblicher Lochwassergefahr, biers Saale von Gräfendorf 
bis Neustadt a S. 5 000|— 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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