Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

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Muster 29té. 
(Ausführungsbestimmungen § 164a.) 
Nr. der Steuerrolle. 
Nr. des Anmeldebuchs. 
Nr. des Einnahmebuchs. 
Empfangsbekenntnis der Steuerstelle. 
Der nach der Anmeldung -—-.-- 
  
in für das Kalenderjahr 19 zu entrichtende Warenumsatzstempel ist mit 
95 Mark Pf. in Worten Mark Pf. 
2 gezahlt und im Einnahmebuch unter Vr. nachgewiesen. 
; Auf die Abgabe für das folgende Kalenderjahr sind vierteljährliche Abschlagszahlungen 
in Höhe von je 20 v. H. des vorstehend festgestellten Jahressteuerbetrags') mit Mark 
7 innerhalb der ersten zehn Tage des Monats April, Juli und Oktober zu leisten. 
# 
  
, den ten 19 
(Amtsbezeichnung) 
(Amtsstempelabdruck) 
(Unterschriften) 
  
rdruck für das Steuerjahr 1916 muß cs heißen: „des nach dem Gesamtbetrag der Zahlungen 
1 Kalenderjahr 1916 berechneten Jahressteuerbetrags“.
	        
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