Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

Nr. 53. 419 
Master 40a. 
(Ausführungsbestimmungen 8 228.) 
Anmeldungsbuch B 
de (Bezcichnung der Steuerstelle) zu 
über die Erhebung des Warenumsatzstempels 
für das 
Kalenderjahr 19 
Dieses Buch enthält Blätter, 
tuelche von einer mit den Siegel des Unter- » 
Geführt von 
æeichneten belegten Schnur durchæogen sind. 
den ten 19 (Name) 
Dienststellung) 
(Name) 
(Dienststellung) 
Anleitung. 
1. In das Anmeldungsbuch sind alle Anmeldungen, auf Grund deren eine Abgabenerhebung erfolgt, und soweit An- 
meldungen nicht abgegeben werden, die Steuerfestsetzungsbescheinigungen einzutragen. 
2. Dieses Buch wird für das Kalenderjahr geführt. 
3. Alle beim Abschluß des Buches noch nicht endgültig erledigten Eintragungen sind unter Beibehaltung ihrer 
Nummern in das Anmeldungsbuch für das folgende Jahr zu übertragen. Die Richtigkeit der Ubertragung ist von dem 
Kassenprüfungsbeamten oder von einem anderen mit der Kassenführung nicht betrauten, von der Landesregierung bestimmten 
Beamten im alten und im neuen Anmeldungsbuche zu bescheinigen. 
4. Das Anmeldungsbuch ist nebst Belegen und mit der Ülberwachungsliste nach Ablauf des Monats März des 
folgenden Kalenderjahrs zusammen mit dem abgeschlossenen Einnahmebuch B zur Prüfung einzureichen. 
5. Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um festgebundene Bücher mit fort- 
laufenden Blattzahlen handelt.
	        
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