Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

2. Gruppe b) 
Der Eingang des mit „Albit“ beginnenden Absatzes wird gefaßt: 
Albit, Gesteins-Albit, auch mit den angehängten Zahlen .. usw. wie bisher. 
Der Eingang des mit „Chloratbaldurit“ beginnenden Absatzes wird gefaßt: 
Chloratbaldurit, auchmit angehängten Buchstaben oder Zahlen (Gemenge . us#3 
wie bisher.) 
Der Schluß des mit „Perchlorit“ beginnenden Absatzes wird gefaßt: 
Mono= oder Binitroverbindungen und Pflanzenmehlen, auch mit Zusatz 
von Kohle, von neutralen, die Gefahr nicht erhöhenden Salzen und höchstens 
4 Prozent Rütroglyzerin). 
TDI. Brennbare Fluͤssigkeiten 
Eingangsbestimmungen 
In Ziffer 7 wird am Ende nachgetragen: 
„ ferner Monochlorbenzol“). 
und am Fuße der Seite folgende Anmerkung: 
*) Während der Dauer des Krieges auch Leuchtbenzol, wie folgt verpackt: 
Für Mengen bis zu 50 Kilogramm Gewicht sind starke, dichte, sicher verschlossene 
Blechgefäße, für größere Mengen sicher verschlossene, dichte eiserne Fässer zu verwenden. 
Die Versandstücke müssen auf rotem Grunde folgende deutliche, gedruckte Ausschrsst tragen: 
Jedes Blechgefäß: jibruchtbenzol Feuergefährlich. Aufstellen. Gegen Umfallen 
ichern.“ 
Jedes Eisenfaß: „Leuchtbenzol. Feuergefährlich. Spundloch nach oben. Nicht 
quer zur Fahrtrichtung legen. Gegen Rollen sichern."“ 
Hinter Ziffer 9 wird nachgetragen: 
10. Steinkohlenteerpech, durch Erhitzen flüssig gemacht. 
Abschnitt A. Verpackung. Absk. (1) 
Im ersten Unterabsatz ist hinter dem zweiten Satze einzuschalten: 
Kesselwagen für die Beförderung von flüssigem Steinkohlenteerpech (Ziffer 10) 
müssen mit einem gegen Verstopfen geschützten wirksamen Sicherheitsventile ver- 
sehen sein. 
Abschnitt B. Sonstige Vorschriften. 
Im Abs. (4) wird hinter den Worten „für die Flüssigkeiten der Ziffern 1 bis 8“ 
ein Sternchen ') und am Fuße der Seite folgende Anmerkung gesetzt: 
*) Das während der Dauer des Krieges zugelassene Leuchtbenzol darf in der 
vorgeschriebenen Verpackung (s. Anmerkung zur Eingangsbestimmung Eifter 7) auch in 
bedeckte Wagen verladen werden.
	        
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