Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

  
eseh und Verorduungs Bluli 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 62. 
München, den 28. Oktober 1916. 
Inha t 
Bekanutmachung vom 19. Oktober 1916, den Volliug derjenigen Bestimmungen der Dienstvorschrift über Marsch- 
gebührnisse bei Einberufungen zum Dienst sowie bei Entlassungen, die sich auf die Verpflichtungen der Ge- 
meinden beziehen, betreffend. 
  
  
  
  
  
  
  
  
– — —–– — — 
  
Nr. 2674a 9. 
Bekanntmachung, den Vollzug derjenigen Bestimmungen der Dienstvorschrift über Marschgebührnisse 
bei Einberufungen zum Dienst sowie bei Entlassungen, die sich auf die Verpflichtungen der Gemeinden 
beziehen, betreffend. 
fl. Staatsministerien des Innern und der Finanzen, K. Kriegsministerium. 
Die Dienstvorschrift über Marschgebührnisse bei Einberufungen zum Dienst sowie bei 
Entlassungen (Marschgebührnisvorschrist) wurde mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner 
Majestät des Königs vom 7. August 1916 neu herausgegeben. Sovweit die Bestim- 
mungen der Vorschrift für die Gemeinden in Betracht kommen, wird nachstehend Auszug 
aus dieser Vorschrift zur Kenntnis und Beachtung bekannt gegeben. 
München, den 19. Oktober 1916. 
J. V. 
Frhr. v. Kreß. Staatsrat Dr. v. Günder. Staatsra 
. 
Dr. v. Kahr. 
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