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1I Die durch Postauftrag eingezogenen Beträge werden dem Postscheckkonto des Auftrag-
gebers oder eines Dritten mit Zahlkarte überwiesen, wenn der Auftraggeber Postaufträge
mit anhängender Zahlkarte benutzt. Die Zahlkarte ist von ihm auszufüllen.
Wird die Überweisung auf das Postscheckkonto eines Dritten beantragt, so hat der
Auftraggeber am Fuße der Vorderseite des Postauftrags zu vermerken:
„Zahlkarte P. Sch. A. (Ort) Konto crcr. VN.
in M. «
und auf dem Abschnitte der Zahlkarte seinen Namen anzugeben.
IV Die durch Nachnahme eingezogenen Beträge werden dem Postscheckkonto des Absenders
oder eines Dritten mit Zahlkarte überwiesen, wenn der Absender der Sendung eine aus-
gefüllte Zahlkarte beigefügt hat. Bei Paketen oder Karten mit Nachnahme hat der Absender
Nachnahme-Paketkarten und Nachnahmekarten mit anhängender Zahlkarte zu benutzen. Bei
Nachnahmepaketen ist auf dem Paket in der Ausschrift unmittelbar unter der Angabe des
Nachnahmebetrags zu vermerken:
„Zahlkarte P. Sch. A. (Ort) Konto NVr. VN.
in M. .
Bei Briefen usw. mit Nachnahme hat der Absender blaue Nachnahme-Zahlkarten
(mit Klebeleiste) zu verwenden. Unmittelbar unter der Angabe des Nachnahmebetrags ist
auf diesen Sendungen zu vermerken:
„Zahlkarte P. Sch. A. (Ortt) ... Konto rrr. NNJ.
in MW. .
Wird die Überweisung auf das Postscheckkonto eines Dritten beantragt, so hat der
Absender auf dem Abschnitte der Zahlkarte seinen Namen anzugeben.
Vorstehende Anderungen treten am 15. November 1916 in Kraft.
München, den 8. November 1916.
v. KSeidlein.
Auszug ans der Adels-Matrikel des für seine Person als Ritter des Militär-Marx-
Königreichs. Joseph-Ordens bei der Ritterklasse Lit. G,
Fol. 67 und
der K. Ministerialrat a. D. Heinrich Ritter
In die Adels-Matrikel wurden eingetragen: von Zeulmann in München für seine
am 16. Oktober 1916 der Rittmeister und Person als Ritter des Verdienstordens der
Eskadronschef im K. 1. Schweren Reiter-Re= Bayerischen Krone bei der Ritterklasse Lit. 2,
giment Karl Ritter von Gonnermann Fol. 20.