Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

  
eseh und Verorduuig Plul 
Königreich Bayern. 
Nr. 66. 
München, den 21. November 1916. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 12. November 1916, Namensänderungen betreffend. — Bekannt machung vom 16. No- 
vember 1916, die Einführung von Dienstwertzeichen für den amtlichen Verkehr betreffend. — Auszug aus der 
Adels-Matrikel des Königreichs. 
  
  
  
  
Nr. 5633a 3. 
Bekanntmachung, Namensänderungen betreffend. 
f# Staatsministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. 
Die Bekanntmachung, Namensänderungen betreffend, vom 27. Dezember 1899 (GVhl. 
S. 1241) wird dahin geändert: 
1. Der § 7 hat zu lauten: 
„Gesuche um die Bewilligung zur Anderung des Familiennamens sind bei der Distrikts- 
polizeibehörde, in deren Bezirke der Gesuchsteller seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines 
Wohnsitzes seinen Aufenthalt hat, schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu erklären. In 
München ist die Polizeidirektion zuständig. Diese ist auch zuständig, wenn der Gesuchsteller 
in Bayern weder seinen Wohnsitz noch seinen Aufenthalt hat."“ 
2. Der § 9 Abs. 1 hat zu lauten: 
„Die Distriktspolizeibehörde hat über das Gesuch diejenigen Personen zu vernehmen, 
von denen sie annimmt, daß sie an der Anderung ein Interesse haben.“ 
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