282 VIII. Außenpolitik und Stellung der Kriegführung zu den Friedensfragen.
5. Die Friedensschlüsse im Osten.
Militärische Anforderungen an den Gang der Verhandlungen. — Denken der
Politik. — Waffenstillstandsverhandlungen. — Weisungen Seiner Majestät für
die Friedensverhandlungen am 18. Dezember 1917. — Beginn der Verhandlungen.
— Abweichung von den Weisungen. — Schaden für die Kriegführung, für
unsere Zukunft. — Kurland und Litauen. — Der polnische Grenzstreifen. — Abmachungen
zwischen Politik und Kriegführung. — Fortsetzung der Verhandlungen.
— Ihr Scheitern. — Die Verhandlungen in Bukarest. — Die „Gewaltfrieden“.
— Verhandlungen mit Joffe.
Für die Verhandlung in Brest-Litowsk war zwischen Kriegführung
und Politik festgestellt, daß die Waffenstillstandsverhandlungen
von jener, die Friedensverhandlungen, wie es selbstverständlich
war, von dieser zu führen seien. An den Waffenstillstandsverhandlungen
sollte ein Vertreter des Reichskanzlers, an
den Friedensverhandlungen ein Vertreter der O. H. L. teilnehmen,
der aber dem Reichskanzler oder seinem Beauftragten, in diesem
Falle dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, unterstellt war.
Die Kriegslage erforderte in Brest-Litowsk ein schnelles Arbeiten,
um die Truppen aus dem Osten rechtzeitig dem Westen zum
Angriff zuzuführen. Eine große Anzahl von Divisionen war im
Osten zur Abfahrt bereitgestellt worden und begann abzurollen.
Endgültige Klarheit über das, was tatsächlich abfahren konnte oder
dortbleiben mußte, war aber erst zu gewinnen, wenn die Verhältnisse
an der Ostfront geregelt waren.
Ebenso war zu beachten, daß, auch im Falle eines Friedens
mit Rußland und Rumänien, auf allen übrigen Fronten der Krieg
mit aller Schwere weiterging. Die Bedingungen, die beiden Staaten
aufzuerlegen waren, mußten so gestaltet werden, daß sie ihnen nicht
ermöglichten, bei einer ungünstig werdenden Kriegslage des Vierbundes
von neuem als Feind gegen uns aufzutreten.
Endlich sollte der Friede Deutschland gesicherte Grenzen im
Osten, landwirtschaftliche Gebiete und, im besonderen in Kurland,
Siedlungsgebiet für Soldaten bringen.
Dies waren die Gesichtspunkte, die die O. H. L. vertrat und
pflichtmäßig zu vertreten hatte.