Full text : Kriegführung und Politik.

282  VIII.  Außenpolitik  und  Stellung  der  Kriegführung  zu  den  Friedensfragen.

5.  Die  Friedensschlüsse  im  Osten.

Militärische  Anforderungen  an  den  Gang  der  Verhandlungen.  —  Denken  der
Politik.  —  Waffenstillstandsverhandlungen.  —  Weisungen  Seiner  Majestät  für
die  Friedensverhandlungen  am  18.  Dezember  1917.  —  Beginn  der  Verhandlungen.
  —  Abweichung  von  den  Weisungen.  —  Schaden  für  die  Kriegführung,  für
unsere  Zukunft.  —  Kurland  und  Litauen.  —  Der  polnische  Grenzstreifen.  —  Abmachungen
  zwischen  Politik  und  Kriegführung.  —  Fortsetzung  der  Verhandlungen.
  —  Ihr  Scheitern.  —  Die  Verhandlungen  in  Bukarest.  —  Die  „Gewaltfrieden“.
  —  Verhandlungen  mit  Joffe.

Für  die  Verhandlung  in  Brest-Litowsk  war  zwischen  Kriegführung
  und  Politik  festgestellt,  daß  die  Waffenstillstandsverhandlungen
  von  jener,  die  Friedensverhandlungen,  wie  es  selbstverständlich
  war,  von  dieser  zu  führen  seien.  An  den  Waffenstillstandsverhandlungen
  sollte  ein  Vertreter  des  Reichskanzlers,  an
den  Friedensverhandlungen  ein  Vertreter  der  O.  H.  L.  teilnehmen,
der  aber  dem  Reichskanzler  oder  seinem  Beauftragten,  in  diesem
Falle  dem  Staatssekretär  des  Auswärtigen  Amtes,  unterstellt  war.

Die  Kriegslage  erforderte  in  Brest-Litowsk  ein  schnelles  Arbeiten,
  um  die  Truppen  aus  dem  Osten  rechtzeitig  dem  Westen  zum
Angriff  zuzuführen.  Eine  große  Anzahl  von  Divisionen  war  im
Osten  zur  Abfahrt  bereitgestellt  worden  und  begann  abzurollen.
Endgültige  Klarheit  über  das,  was  tatsächlich  abfahren  konnte  oder
dortbleiben  mußte,  war  aber  erst  zu  gewinnen,  wenn  die  Verhältnisse
  an  der  Ostfront  geregelt  waren.

Ebenso  war  zu  beachten,  daß,  auch  im  Falle  eines  Friedens
mit  Rußland  und  Rumänien,  auf  allen  übrigen  Fronten  der  Krieg
mit  aller  Schwere  weiterging.  Die  Bedingungen,  die  beiden  Staaten
aufzuerlegen  waren,  mußten  so  gestaltet  werden,  daß  sie  ihnen  nicht
ermöglichten,  bei  einer  ungünstig  werdenden  Kriegslage  des  Vierbundes
  von  neuem  als  Feind  gegen  uns  aufzutreten.

Endlich  sollte  der  Friede  Deutschland  gesicherte  Grenzen  im
Osten,  landwirtschaftliche  Gebiete  und,  im  besonderen  in  Kurland,
Siedlungsgebiet  für  Soldaten  bringen.

Dies  waren  die  Gesichtspunkte,  die  die  O.  H.  L.  vertrat  und
pflichtmäßig  zu  vertreten  hatte.