Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

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esetz und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 3. 
München, den 20. Jannar 1917. 
  
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 11. Januar 1917 über die Ausgabe einer neuen Art Reichsbanknoten zu 20 Mark. — 
Bekanntmachung vom 16. Jannar 1917, die Postordnung für das Deutsche Reich vom 20. März 1900 be- 
treffend. — Notiz. 
  
  
Bekanntmachung über die Ausgabe einer neuen Art Reichsbanknoten zu 20 Mark. 
K. Staatsministerien des Königlichen Hauses und des Aubern und der Finanzen. 
Die Reichsbank hat eine neue Art Reichsbanknoten zu 20 Mark ausgegeben, deren 
Beschreibung nachstehend veröffentlicht wird. 
Die neuen Reichsbanknoten zu 20 Mark sind mit dem Papierrande 9 cm hoch und 
14 cm breit. Das Papier ist auf dem linken Rande der Vorderseite mit einem braunen 
Faserstreifen versehen und senthält auf der ganzen Fläche ein natürliches Wasserzeichen, in 
welchem die Zahl 20 und das senkrecht stehende Wort Mark, je für sich in senkrechten 
Streifen abwechselnd, sich wiederholen. 
Das eigentliche Druckbild ist sowohl auf der Vorder= als auch auf der Rückseite der 
Note 8 cm hoch und 13 cm breit und allseitig von einem ½ cm breiten Papierrande um-
	        
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