Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

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Festgesetzter 
Kap. Tit. Vortrag Betrag 
—. 
III 7Allgemeine Beiträge an Schul- (bezw. Gemeinde-) Kassen: 
a) Bauschbeträge an die Kassen der Gemeinden mit 10000 und mehr 
Einwohnern gemäß Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes (ein- 
schließlich des Bauschbetrages für die Kreistanbstummenanstalt) 403 13262 
b) Weitere Beiträge an die Kassen dieser Gemeinden 9548— 
I) Zuschüsse an die Kassen der übrigen Gemeinden mit Ortsstatut 50 969— 
d) Sonstige Zuschüsse an die Gemeindekassen: 
1. aus pflichtmäßigen Reichnissen des Staates. — — 
2. aus Kreismittenn – – 
a) zur Unterstützung dürftiger Gemeinden aus Anlaß der 
Einführung von Abteilungsunterrict. 2.000 — 
6) zur Unterstützung dürftiger Gemeinden aus Anlaß der 
Trennung des Mesner= oder niederen Kirchendienstes 
vom Schuldienste. 200 — 
3. aus der neuen Kreisschuldotation zur unterstützung der 
mit Schullasten überbürdeten Gemeinden 75 000.— 
8 Beiträge zum Sachbedarf der Schulen und zu Schulhausbauten: 
a) Beiträge zum Sachbedarf — — 
b) Beiträge zum Unterhalten von -chulhiufern u und 4 Schuhaus 
neubauten 50 000— 
9 Ständige Bauausgaben — — 
10Prüfungs= und Aufsichtskosten: 
a) Entschädigung der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme 
der Schulprüfungen und für sächliche Ausgaben 54200— 
b) für die Kreisschulinspektoren: 
1. Gehalte. 20 700— 
2. für Dienstreisen. 4120— 
1148 Ruhegehalte und Unterstützungen für dienstunfähige Lehrpersonen: 
a) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehr- 
personen: 
1. aus Staatsmitteln 135 304|92 
2. aus Kreismitteln: — — 
a) zur Deckung der Mehrausgabe für 1915. 17 000.— 
5) alljährlicher Zuschuß 50 000— 
7) zur Gewährung von Zulagen an die vor dem Jahre 
1904 in den Ruhestand getretenen Lehrpersonen 8 000— 
b) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt bezogenen 
Dienstalterszulagen aus Staatsmitteln . 6213167 
c)zurUnterstützungderpensionterten Lehrpersonen aus Staats- 
mitteln 12 000|—. 
12 nterstützungsbeiträge für die Hinterbliebenen der Volksschullehrer: 
a) aus Staatsmitteln: . 
1. Unterhaltsbeiträge 174 864|0 
2. zur Unterstützung der Lehrerhinterbliebenen 13 500 
3. für dürftige, dem Unterstützungsalter entwachsene 
Lehrerwaisen ......... 2000— 
  
  
 
	        
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