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einer Weise? Ich habe nur die Konsequenzen (NB) gezo—
gen, die ihm für unser Staatsleben entfließen, und auf die
Schwierigkeiten aufmerksam gemacht, in die unser Staats—
leben dadurch kommt, und infolgedessen auf die Uotwendigkeit
aufmerksam gemacht, daß man so wenig wie möglich
von GElaubenssachen in das Staatsleben hineintun müsse.
ber den Elauben respektiere ich ja, und würde ihn, wenn
er sich auf Dinge erstreckte, die mir und den andern evangelischen
Christen noch ferner wären, dennoch respektieren.“
Als nun der Hapst immer offener für das Sentrum
sich engagierte, trat auch Bismarck immer offener den
päpstlichen Herrschaftsgelüsten entgegen. Am 5. Dezember
1874 vertrat er die Einziehung der Gesandtschaft in Rom
als Sache staatlichen Anstandes 44): „Es ist die Eigenschaft,
das Haupt einer Nonfession zu sein, welche in Deutschland
Bekenner hat, noch kein Grund, einen diplomatischen Dertreter
bei einem solchen haupte zu haben. Ich wüßte nicht,
daß wir bei dem haupt irgend einer anderen Konfession
uns diplomatisch vertreten ließen . Solange das haupt
der römischen Kirche diejenigen seiner Untertanen, die unabhängig
von dieser ihrer Eigenschaft Untertanen eines
Staates des deutschen Reiches sind, in ihrem auflehnenden
Derhalten gegen die Gesetze ihres eigenen Daterlandes
ermutigt und unterstützt, ja diese Kuflehnung von ihnen
als eine geschworene Dienstpflicht fordert, so lange ist es
eine Anstandspflicht für das Deutsche Reich, eine Macht,
die solche Ansprüche erhebt, nicht nur nicht anzuerkennen,
sondern auch nicht den Schein auf sich zu laden, als beabsichtige
es diese Anerkennung in der zukunft auszusprechen.