Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

Gesetz und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 45. 
München, den 25. August 1917. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Inhalt#: 
Bekanntmachung vom 23. August 1917 wegen der Gewährung von Kriegsteuerungszulagen an die Staats- 
beamten. 
— —“"' 
Nr. 23777. 
Bekanntmachung wegen der Gewährung von Kriegsteuerungszulagen an die Staatsbeamten 
A. Staatsministerien des Königlichen Hauses und des Außern, der Instiz, des Innern, 
des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten, der Finanzen und für Verkehrs- 
angelegenheiten. 
I. Laufende Kriegsteuerungszulagen. 
Den Staatsbeamten werden neben den Kriegsteuerungsbeihilfen auf Grund der Mini- 
sterialbekanntmachung vom 6. Juni 19171(GWVBl. S. 159 ff.) bis auf weiteres mit Wirkung 
vom 1. Oktober 1917 an Kriegsteuerungszulagen nach folgenden Grundsätzen gewährt: 
1. 
! Die verheirateten etatsmäßigen Beamten werden für die Bemessung 
der Zulagen in vier Gruppen eingeteilt. 
75
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.