Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

2. Berechnung nach Abschn. II Ziff. 2 und 3: 
a) Gesamtbezüge des eingerückten Beamten: 
Zivilgehat.. 116.66 “,. 
Löhnung . 15.90 „ „ 
errechnete Kriegsteuerungsbeihilfe und Kriegsteuerungszulage 24.— „ „ 
zusammen: 156.56 MÆ. 
b) Zivildiensteinkommen, das der Beamte ohne militärische Dienst- 
leistung bezöge: 
  
Zivilgehalt.. 1416.66 -J, 
Kriegsteuerungsbeihile 21.— „ „ 
Kriegsteuerungszuleeeee 30.— „ „ 
  
zusammen: 167.66 J. 
Die Gesamtbezüge des eingerückten Beamten werden sohin durch den nach Abschn. I 
Ziff. 1 berechneten Gesamtbetrag der Kriegsteuerungsbeihilfe und der Kriegsteuerungszulage 
nicht über den Gesamtbetrag des Zivildiensteinkommens erhöht, das der Beamte ohne mili- 
tärische Dienstleistung bezöge. Der Beamte erhält deshalb den vollen nach Abschn. II 
Ziff. 1 errechneten Betrag von 24 X als Kriegsteuerungszulage. 
B. Für einen als Feldwebelleutnant im mobilen Verhältnis eingerückten verheirateten 
Bezirksamtssekretär mit 4 Kindern und mit jährlich 2400 —& Gehalt in einem Orte der 
Ortsklasse 1: 
1. Berechnung nach Abschn. II Ziff. 1: 
Kriegsteuerungsbeihilfe monatlich . ...60.—.-- 
Kriegsteuetungszulagemonatlich.. ....37.50,,, 
zusammen 97.50 #: hiervon ab 
ein Kopfteil (½) des um 30 Hundertteile gekürzten monat- 
lichen Zivildiensteinkommens: 200 — (3/10 K 200): 6 = 23.33 +# ; es verbleiben 
vom Gesamtbetrage der Kriegsteuerungsbeihilfe und der 
Kriegsteuerungszulaeee 474K(7K4.17 , abgerundet 75 —. 
  
  
  
2. Berechnung nach Abschn. II Ziff. 2 u. 3: 
a) Gesamtbezüge des eingerückten Beamten: 
Kriegsbesolduungg . ..310.——-E, 
RestdesZwtldtenstemkommens... ....83.—», 
errechnete Kriegsteuerungsbeihilfe und Kriegsteuerungszulage 75.— „ 
  
zusammen: 468.— 4
	        
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