Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

Nr. 63. 595 
b) Zivildiensteinkommen, das der Beamte ohne militärische Dienstleistung bezöge: 
Zivilgehalt... ...... 200. — A 
Kriegsteuerungsbeihilee 60.— „„ 
Kriegsteuerungszulsee 37.50 „ 
  
zusammen: 297.50 M. 
Die Gesamtbezüge des eingerückten Beamten übersteigen den Gesamtbetrag des Zivil- 
diensteinkommens, das er ohne militärische Dienstleistung bezöge, um mehr als den nach 
Abschn. II Ziff. 1 errechneten Gesamtbetrag der Kriegsteuerungsbeihilfe und der Kriegs- 
teuerungszulage. Der Beamte hat sohin nichts zu erhalten. 
C. Für einen als Leutnant im mobilen Verhältnis eingerückten verheirateten Mini- 
sterialsekretär mit 5 Kindern und mit jährlich 4200 .Kx Gehalt (Ortsklasse D: 
1. Berechnung nach Abschn. II Ziff. 1: 
Kriegsteuerungsbeihilfe monatlich 66.— 4 
Kriegsteuerungszulage monatlich . 37.50 „, 
zusammen: 103.50 K; hiervon ab 
ein Kopfteil (/0) des um 30 Hundertteile gekürzten monatlichen 
  
Zivildiensteinkommens: 350 — (30/10 7 350): 7— 35.— —4; es verbleiben 
vom Gesamtbetrage der Kriegsteuerungsbeihilfe und der 
Kriegsteuerungszulgeess 68.50 —X, abgerundet 69 éK. 
2. Berechnung nach Abschn. II Ziff. 2 und Z: 
à) Gesamtbezüge des eingerückten Beamten: 
Kriegsbesoldung 310 W, 
Rest des Zirildiensteinkommens .. ....133,,, 
errechnete Kriegstenerungsbeihilfe und Kriegsteuerungszulage f. 69 „„ 
  
zusammen: 512 E. 
b) Zivildiensteinkommen, das der Beamte ohne militärische Dienst- 
leistung bezöge: 
Zivildiensteinkommen 3650.— M 
Kriegsteuerungsbeihillee 606.— „ „ 
Kriegsteuerungszulgee 3Z37.50 „ 
  
Zusammen: 453.50 E. 
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