Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

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Hat Gesuchsteller bereits anderweit (insbesondere bei Banken und Darlehenskassen) um 
Kredit nachgesucht? Wenn ja, bei wem und mit welchem Erfolge? Verneinenden Falls, 
warum nicht? 
V. Betrag des erbetenen Darlehens und etwaige Bemerkungen hiezu: 
VI. Erbetene Darlehensbedingungen 
1. Zinsfuß: 
2. Art und Zeit der Tilgung: 
3. Angebotene Sicherheit: 
(Zu verpfändende Wertpapiere usw. sind genau zu bezeichnen. Bei Bürgschaftsanerbieten sind die Erklärung 
des Bürgen, daß er zur Bürgschaftsübernahme unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage bereit ist, sowie 
Belege zur Beurteilung seiner Tauglichkeit (Vermögensverhältnisse) vorzulegen.)
	        
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