Nr. 21. 81
83.
Fahrten.
I. Zur Beförderung dienen die regelmäßig nach bestimmtem Fahrplan und die nach
Bedarf verkehrenden Fahrten.
Die Ausführung von Bedarfsfahrten unterliegt dem Ermessen der Postbehörde.
II. Die Fahrpläne sind vor ihrem Inkrafttreten zu veröffentlichen und rechtzeitig bei
den Postanstalten und den Fahrkartenverkaufstellen der Linie auszuhängen. Aus ihnen
müssen die Halteplätze, Fahrzeiten und Fahrpreise hervorgehen.
Für die Durchführung des Betriebs sind ausschließlich die ausgehängten Fahrpläne
maßgebend.
§ 4.
Fahrpreise.
I. Die Fahrpreise werden nach den von der Postverwaltung bestimmten Sätzen erhoben.
II. Für Bedarfsfahrten gelten die gleichen Fahrpreise wie für fahrplanmäßige Fahrten.
III. Fahrgäste, die den Wagen zwischen zwei Haltestellen besteigen, haben den Fahrpreis
zu entrichten, der sich von der unmittelbar rückliegenden Haltestelle aus berechnet. Ist das
Reiseziel zwischen zwei Haltestellen gelegen, so hat der Reisende den Fahrpreis bis zu der
unmittelbar auf das Reiseziel folgenden Haltestelle zu entrichten.
IV. Für Kinder unter 1 Meter Körpergröße wird Fahrgeld nicht erhoben, wenn sie
einen eigenen Platz im Wagen nicht einnehmen, sondern auf dem Schoß einer erwachsenen
Person, unter deren Obhut sie reisen, mitgenommen werden. Ein Erwachsener kann nur
ein Kind unentgeltlich mitnehmen.
8 5.
Fahrkarten.
I. Der Reisende erhält gegen Entrichtung des Fahrpreises eine Fahrkarte.
II. Die Fahrkarte berechtigt zu der Fahrt, für die sie gelöst ist.
III. Die Fahrkarten sind nicht übertragbar.
IV. Es ist Sache des Reisenden, die Fahrkarte auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
V. Die Fahrkarten werden von den an der Strecke gelegenen Postanstalten verkauft.
Weitere Fahrkartenverkaufstellen werden von der Oberpostdirektion bestimmt.
VI. Reisende, die an Haltestellen ohne Postanstalt oder ohne Fahrkartenverkaufstelle
zugegangen sind, haben beim Wagenführer einen Zwischenfahrschein zu lösen; sie erhalten
bei der nächsten Postanstalt oder Fahrkartenverkaufstelle gegen den Zwischenfahrschein die
Fahrkarte.
24°