Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr. 76. 1117 
fesstellung der Stempelabgabe und M#uittung). 
Nach der vorstehenden Aufstellung hat die Gesamtsumme der den zur Ülberwachung der Ge- 
  
  
  
.. ... ....ELI.................. 19..... .. - 
schäftsführung bestellten Personen für das Geschäftsjahr —19· gewährten Ver- 
gütungen + Pf betragen. 
— Eine Abgabe ist hiernach nicht zu entrichten. — 
— Die Stempelabgabe nach dem Satze von 20 v. H. berechnet sich af. * Pf. — 
— Die Hälfte des 5000 X übersteigenden Betrags der Gesamt- 
vergütungen betrütt + Pf. — 
Die Stempelabgabe wird hiernach scsigeselt uf den vLertrag von4 + — Pf. — 
in Buchstaben Mark.. Pf. 
Dieser Betrag ist heute eingezahlt und im Einnahmebuch unter rr. vereinnahmt. 
, den u 109—— 
(Amtsbezeichuunnnnngnggg. 
(Amtsstempelabdruck) (Unterschrift.. —— ν, 
6) Nicht Zutreffendes ist zu streichen.
	        
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