Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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eseh-  und  Verordnungs-Blatt

für  den

Volksstaat  Bayern.

Nr.  87.

München,  den  30.  Dezember  1918.
Inhalt:

Verordnung  vom  21.  Dezember  1918,  betreffend  die  Dienstvergütungen  für  die  Aushilfslehrkräfte  an  den  Volksschulen.
  —  Bekaonntmachung  vom  20.  Dezember  1918,  betreffend  Vollzug  des  Stellenvermittlergesetzes.  —
Bekanntmachung  vom  23.  Dezember  1918,  betreffend  Zwangsenteignung  zur  Beschaffung  von  Arbeitsgelegenheit.
  —  Bekanntmachung  vom  23.  Dezember  1918,  betreffend  Gewerbeaufsicht.  —  Bekanntmachung
vom  24.  Dezember  1918  über  die  Arzneitaxe  1919.  —  Bekanntmachung  vom  28.  Dezember  1918  über  die
Kriegsteuerungsbeihilfen  für  Beamte  im  Ruhestande  und  Beamtenhinterbliebene.  —  Bekanntmachung  vom
28.  Dezember  1918  wegen  der  Gewährung  einer  einmaligen  Kriegsteuerungszulage  für  Beamte  im  Ruhestande
und  Beamtenhinterbliebene.

Nr.  37587.

Verordnung,  betreffend  die  Dienstvergütungen  für  die  Aushilfslehrkräfte  an  den  Volksschulen.

Die  durch  die  Verordnung  vom  23.  November  1918  betreffend  die  Kündigungsfristen
(GVBl.  S.  1237)  zugunsten  der  gewerblichen  Arbeiter  und  der  Angestellten  in  Gewerbe=  und
Handelsbetrieben  erlassenen  Bestimmungen  lassen  es  angezeigt  erscheinen  auch  den  Aushilfslehrern
  und  Aushilfslehrerinnen  an  den  Volksschulen,  die  infolge  der  Rückkehr  der  ordentlichen
  Lehrkräfte  aus  dem  Heeresdienst  außer  Verwendung  zu  treten  haben,  eine  ähnliche

Rücksichtnahme  zuzuwenden.
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