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eseh- und Verordnungs-Blatt
für den
Volksstaat Bayern.
Nr. 87.
München, den 30. Dezember 1918.
Inhalt:
Verordnung vom 21. Dezember 1918, betreffend die Dienstvergütungen für die Aushilfslehrkräfte an den Volksschulen.
— Bekaonntmachung vom 20. Dezember 1918, betreffend Vollzug des Stellenvermittlergesetzes. —
Bekanntmachung vom 23. Dezember 1918, betreffend Zwangsenteignung zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit.
— Bekanntmachung vom 23. Dezember 1918, betreffend Gewerbeaufsicht. — Bekanntmachung
vom 24. Dezember 1918 über die Arzneitaxe 1919. — Bekanntmachung vom 28. Dezember 1918 über die
Kriegsteuerungsbeihilfen für Beamte im Ruhestande und Beamtenhinterbliebene. — Bekanntmachung vom
28. Dezember 1918 wegen der Gewährung einer einmaligen Kriegsteuerungszulage für Beamte im Ruhestande
und Beamtenhinterbliebene.
Nr. 37587.
Verordnung, betreffend die Dienstvergütungen für die Aushilfslehrkräfte an den Volksschulen.
Die durch die Verordnung vom 23. November 1918 betreffend die Kündigungsfristen
(GVBl. S. 1237) zugunsten der gewerblichen Arbeiter und der Angestellten in Gewerbe= und
Handelsbetrieben erlassenen Bestimmungen lassen es angezeigt erscheinen auch den Aushilfslehrern
und Aushilfslehrerinnen an den Volksschulen, die infolge der Rückkehr der ordentlichen
Lehrkräfte aus dem Heeresdienst außer Verwendung zu treten haben, eine ähnliche
Rücksichtnahme zuzuwenden.
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