mirador : mirador

Nr.  17.  177

4/IV.  15000.#  —  Fünfzehntausend  Mark  —  seit  18.  Januar  1897  im  Grundbuch
des  K.  Amtsgerichts  Trostberg  für  Seebruck  Bd.  1  S.  162  ff.  eingetragenes,  vom  1.  September
  1896  an  mit  vier  Prozent  verzinsliches,  in  viereinhalbprozentigen  Annuitäten  während
55  ½  ununterbrochen  aufeinanderfolgender  Jahre  tilgbares  Darlehen  der  Bayer.  Hypothekenund

  Wechselbank  in  München,
1500  —.  .  Eintausendfünfhundert  Mark  —  Kaution  für  Annuitäten,  Zinsen,  Kosten,

Schäden  und  Verzugszinsen  hieraus.
Die  Annnitäten  sind  in  halbjährigen  Raten  mit  337  M  50  J  am  1.  März  und

1.  September  jeden  Jahres  zahlbar.
Bei  Teilzahlungen  dürfen  Rangeinräumungen  an  die  Stelle  der  dadurch  offen  gewordenen
  Hypothek  nur  vorbehaltlich  der  dem  Reste  der  Pfandbriefsschuld  bleibenden  Priorität

vorgenommen  werden.  Laut  Urkunde  vom  17.  Dezember  1896  Gemeinderegister-Nr.  2189

des  K.  Notars  Savoye  in  Traunstein.
Dieses  Darlehen  wird  auf  die  Pl.-Nrn.  939a,  939b,  926  a,  926b,  927,  928,

929,  930,  931,  932,  934,  935,  936,  940,  942,  944,  945,  946,  947,  948,  949,
692,  695,  691,  924  und  941  der  Steuergemeinde  Seebruck  beschränkt.
Eingetragen  als  Fideikommißschuld  I.  Klasse  auf  Grund  fideikommißgerichtlichen  Beschlusses

  vom  19.  Januar  1918.
Anmerkung.  Fideik.-Akten  Bd.  1  Nr.  39.  Vormerkung  wegen  Löschungsanspruch  s.  8.

Range  inrdum  sb  sch  änkung

5/V.  30000  A  —  Dreißigtausend  Mark  —  Restbetrag  eines  seit  29.  April  1913
als  Hypothek  ohne  Brief  im  Grundbuche  des  K.  Amtsgerichtes  Trostberg  für  Seebruck  Bd.  1
S.  162  ff.  eingetragenen  Kaufpreisrestes  zu  37000  XXx  der  Wirtseheleute  Jakob  und  Anna  Utz
in  Labenbach  in  allgemeiner  Gütergemeinschaft,  mit  Zinsen  zu  jährlich  dreieinhalb  vom
Hundert  —  3½%  —,  im  übrigen  wird  auf  die  Eintragungsbewilligung  vom  16.  April  1913,
Urkunde  des  K.  Notariats  Prien  Nr.  386  Bezug  genommen.

Eigentümer  hat  sich  der  sofortigen  Zwangsvollstreckung  in  der  Weise  unterworfen,  daß
die  Zwangsvollstreckung  aus  der  Urkunde  gegen  den  jeweiligen  Eigentümer  des  Grundstücks
zulässig  sein  soll.

Diese  Schuld  wird  auf  die  unter  Nr.  4/IV  aufgeführten  Plannummern  beschränkt.

Eingetragen  als  Fideikommißschuld  I.  Klasse  auf  Grund  fideikommißgerichtlichen  Beschlusses
  vom  19.  Januar  1918.

Anmerkung.  Fideik.-Akten  Bd.  1  Nr.  39.  Rang  nach  6/VI  (..  7.

6/VI.  15  000  +  —  Flünfzehntausend  Mark  —,  seit  27.  Mai  1913  als  Hypothek
ohne  Brief  im  Grundbuche  des  K.  Amtsgerichts  Trostberg  für  Seebruck  Bd.  1  S.  162  ff.