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ı880. In den Verhandlungen über die Erneuerung dieses Vertrages
spielte die Währungsfrage schon eine nicht ganz unbedeutende
Rolle. Bei Abschluß des Zoll- und Handelsvertrages
vom g. März ı868 hatte in Österreich wie im Zollverein gemäß
der Münzkonvention vom 24. Januar ı857 die Vereinssilberwährung
bestanden. Während nun Österreich-Ungarn, obwohl
daselbst inzwischen die Papierwährung zur Herrschaft gelangte,
in seinem Zolltarif das diesem Vertrage zugrunde liegende Münzsystem
festgehalten hatte, war das Deutsche Reich im Prinzip zur
Goldwährung übergegangen. Die österreichischen Zölle waren
dementsprechend in Silber oder in vollwichtigen ungarischen,
deutschen, französischen usw. Goldmünzen zu entrichten. Wenn
nun auch der Silbergulden einen künstlich erhöhten Wert aufrecht
zu erhalten vermocht hatte, so war — in Gold ausgedrückt
— sein Wert doch, wie der des Silbers überhaupt, in den letzten
Jahren nicht unerheblich gesunken, d. h. die österreichischen Eingangszollsätze
hatten sich, ähnlich wie die russischen, für den
ausländischen Importeur ermäßigt. Die Bestrebungen der österreichischen
Taritreformer gingen deshalb begreiflicherweise dahin,
zum mindesten hierfür einen Ausgleich zu erlangen. Das gleiche
galt hinsichtlich der Erhöhungen des neuen deutschen Zolltarifs,
die die österreichische Industrie ebenso wie die ungarische Landwirtschaft
trafen.
Dazu kam noch ein anderes. Der am ı. Januar 1880 m
Kraft tretende deutsche Tarif fand mangels des Abschlusses
neuer Handelsverträge vorerst gegenüber dem ganzen Ausland
Anwendung. Unter diesen Umständen legte zwar Österreich
großen Wert auf einen Vertrag, der den deutschen Tarif ermäßigte,
aber es hatte, wenigstens zunächst, gar kein Interesse an
der Aufrechterhaltung der bloßen Meistbegünstigung. Genau
entgegengesetzt lagen die Interessen des Deutschen Reiches.
Denn Österreich-Ungarn hatte neben seinem autonomen Tarif
einen Vertragstarif mit Italien, und an den diesem Staat gewährten
Zollermäßigungen nahmen, als mit Österreich-Ungarn auf dem
Fuße der Meistbegünstigung stehend, England, Frankreich, Belgien
und die Schweiz teil. Deutschland mußte, um im Wettbewerb
auf dem österreichischen Markte nicht ungünstiger gestellt zu sein
als die genannten Staaten, daher versuchen, wenigstens die Meistbegünstigungsklausel
zu erneuern.
Ein ebenso großes Interesse hatte das Deutsche Reich an
der Aufrechterhaltung des zollfreien Veredlungsverkehrs.