Full text : Die Finanz- und Zollpolitik des Deutschen Reiches.

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ı880.  In  den  Verhandlungen  über  die  Erneuerung  dieses  Vertrages
  spielte  die  Währungsfrage  schon  eine  nicht  ganz  unbedeutende
  Rolle.  Bei  Abschluß  des  Zoll-  und  Handelsvertrages
vom  g.  März  ı868  hatte  in  Österreich  wie  im  Zollverein  gemäß
der  Münzkonvention  vom  24.  Januar  ı857  die  Vereinssilberwährung
  bestanden.  Während  nun  Österreich-Ungarn,  obwohl
daselbst  inzwischen  die  Papierwährung  zur  Herrschaft  gelangte,
in  seinem  Zolltarif  das  diesem  Vertrage  zugrunde  liegende  Münzsystem
  festgehalten  hatte,  war  das  Deutsche  Reich  im  Prinzip  zur
Goldwährung  übergegangen.  Die  österreichischen  Zölle  waren
dementsprechend  in  Silber  oder  in  vollwichtigen  ungarischen,
deutschen,  französischen  usw.  Goldmünzen  zu  entrichten.  Wenn
nun  auch  der  Silbergulden  einen  künstlich  erhöhten  Wert  aufrecht
  zu  erhalten  vermocht  hatte,  so  war  —  in  Gold  ausgedrückt
—  sein  Wert  doch,  wie  der  des  Silbers  überhaupt,  in  den  letzten
Jahren  nicht  unerheblich  gesunken,  d.  h.  die  österreichischen  Eingangszollsätze
  hatten  sich,  ähnlich  wie  die  russischen,  für  den
ausländischen  Importeur  ermäßigt.  Die  Bestrebungen  der  österreichischen
  Taritreformer  gingen  deshalb  begreiflicherweise  dahin,
zum  mindesten  hierfür  einen  Ausgleich  zu  erlangen.  Das  gleiche
galt  hinsichtlich  der  Erhöhungen  des  neuen  deutschen  Zolltarifs,
die  die  österreichische  Industrie  ebenso  wie  die  ungarische  Landwirtschaft
  trafen.

Dazu  kam  noch  ein  anderes.  Der  am  ı.  Januar  1880  m
Kraft  tretende  deutsche  Tarif  fand  mangels  des  Abschlusses
neuer  Handelsverträge  vorerst  gegenüber  dem  ganzen  Ausland
Anwendung.  Unter  diesen  Umständen  legte  zwar  Österreich
großen  Wert  auf  einen  Vertrag,  der  den  deutschen  Tarif  ermäßigte,
  aber  es  hatte,  wenigstens  zunächst,  gar  kein  Interesse  an
der  Aufrechterhaltung  der  bloßen  Meistbegünstigung.  Genau
entgegengesetzt  lagen  die  Interessen  des  Deutschen  Reiches.
Denn  Österreich-Ungarn  hatte  neben  seinem  autonomen  Tarif
einen  Vertragstarif  mit  Italien,  und  an  den  diesem  Staat  gewährten
Zollermäßigungen  nahmen,  als  mit  Österreich-Ungarn  auf  dem
Fuße  der  Meistbegünstigung  stehend,  England,  Frankreich,  Belgien
und  die  Schweiz  teil.  Deutschland  mußte,  um  im  Wettbewerb
auf  dem  österreichischen  Markte  nicht  ungünstiger  gestellt  zu  sein
als  die  genannten  Staaten,  daher  versuchen,  wenigstens  die  Meistbegünstigungsklausel
  zu  erneuern.

Ein  ebenso  großes  Interesse  hatte  das  Deutsche  Reich  an
der  Aufrechterhaltung  des  zollfreien  Veredlungsverkehrs.