Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

cseh und Merordumssguatt 
für das 
Königreich Vayern. 
Nr. 37. 
München, den 4. Juni 1918. 
Inhalt#: 
Königliche Verordnung vom 23. Mai 1918, die Rechte der Militärpolizeibeamten und der übri ' i- 
zeilichen Aufgaben betrauten Angehörigen der Militärpolizeistelle Ulm im bayerischen Gebiet der gei mmt boli 
betreffend. — Bekanntmachung vom 31. Mai 1918, Dienstwertzeichen für den amtlichen Verkehr betreffend. — 
Bekanntmachung vom 31. Mai 1918, betreffend Anderung der Militär-Transport Ordnung. 
Königliche Verordnung, die Rechte der Militärpolizeibeamten und der übrigen mit polizeilichen 
Aufgaben betrauten Angehörigen der Mitrsebtestele Ulm im bayerischen Gebiet der Festung 
m betreffend. 
Tudwig III. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Mhein, 
ßerzog von Zayern, Franken und in Schwaben usw. usw. 
Wir finden Uns bewogen zu verordnen, was folgt: 
Den Militärpolizeibeamten und den übrigen mit polizeilichen Aufgaben betrauten 
Angehörigen der Militärpolizeistelle Ulm kommen in Ausübung des Abwehrdienstes im 
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