Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfzehnter Jahrgang. 1854. (15)

1854.  273

Gesetzsammlung

für  das  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.

 

Fünfundzwonzigstes  Stück  vam  u  1854.

 

M  LXXVI.  Verordnung
des  Fürstcchen  Ministeriums,  Abtheilung  für  Kirchen=  und  Schulsachen,  vom
15.  November  1854,  die  Schullehrer-Emeriten-Casse  betreffend.

Nachdem  von  Sr.  Durchlaucht,  dem  gnädigst  regierenden  Fürsten,  der  im  Jahre
1828  errichteten,  unter  der  unmittelbaren  Aufsicht  der  unterzeichneten  Ministerial=  Abtheilung
  stehenden  Schullehrer-Emeriten-Casse  die  Rechte  einer  milden  Stiftung  gnädigst
verliehen  worden,  so  wird  dies  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht  und  zugleich  in  Betreff
dieser  Casse  mit  höchster  Genehmigung  verordnet,  was  folgt:

8.  1.

Alle  diejenigen,  welche  als  Lehrer  oder  Lehrer.  Substituten  an  einer  Volksschule
angestellt  werden,  sind  verpflichtet,  nach  ihrer  definitiven  Anstellung  vom  1.  Januar
des  darauf  folgenden  Jahres  ab  einen  jährlichen  Beitrag  von  1  Fl.  45  Kr.  1  Thlr.
zur  Schullehrer-Emeriten-Casse  zu  leisten.

Dies  gilt  auch  von  den  Candidaten  des  Predigtamtes,  welche  vor  Uebernahme
eines  geistlichen  Amtes  an  den  oberen  Classen  städtischer  Schulen  als  Lehrer  angestellt
werden.

Die  Uebemahme  einer  Lehrerstelle  an  den  sogenannten  Präceptorschulen  oder  eines
blosen  Schulvikariats  verpflichtet  dagegen  in  der  Regel  nicht  zur  Entrichtung  eines
jährlichen  Beitrags.

8.  2.

Lehrer,  welche  bereits  angestellt,  aber  der  Lehrer-Emeriten-Casse  noch  nicht  beigetreten
  sind,  müssen,  wenn  sie  sich  den  Anspruch  auf  den  Emeritengehalt  (.  5.)  er.
werben  wollen,  die  Beiträge  auf  die  Zeit  seit  ihrer  Anstellung  (el  S.  1.)  oder,  wenn
diese  vor  dem  Jahre  1828  stattgefunden  hat,  seit  Errichtung  der  Casse  nachzahlen.

Fürffl.  Schw.  Liudolst.  Gesegsamml.  XV.  44
Ausgegeben  in  Rudolstadt,  den  2.  December  1854.