Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Sedann  haben  Höchstdieselben  durch  höchstes  Dekret  vom  25.  d.  M.  den
Geschäftsträger  am  päbstlichen  Hose,  Legationsrath  Gremp  v.  Freudenstein,  zum
K.  Kammerherrn  gnädigst  zu  ernennen  geruht.

Die  patronatische  Nomination  des  Pfarrverwesers  Schleißing  zu  Anhausen,
Dekanats  Hall,  auf  die  evangelische  Pfarrei  Neubronn,  Dekanats  Weikersheim,  ist  den

22.  d.  M.  bestätigt  worden.
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Ul.  Verfügungen  der  Departements.
Des  Departements  des  Innern.
Des  Ministerium  des  Innern.

1)  Verfügung,  betreffend  die  Vernahme  einer  neuen  Wahl  der  Abgcordneten  zur  zweiten  Kammer  der
Stände-Versammlung.

Nachdem  die  am  15.  Januar  d.  J.  eröffnete  Stände-Versammlung  durch  die  K.  Verordnung
  vom  22.  d.  M.  aufgelöst  worden  ist,  so  wird  nach  höchstem  Befehl  Seiner
Königlichen  Majesiät  vom  heutigen  Tage  eine  neue  Wahl  derjenigen  Mitglieder
der  zweiten  Kammer  der  Stände-Versammlung,  welche  nicht  Amtshalber  Sit  und
Stimme  in  dieser  Kammer  haben,  hiedurch  angeordner.

Die  zur  Vollziehung  dieser  Anordnung  berufenen  Behbrden  werden  dießfalls  auf
die  9#.  155—15“  der  Verfassungs-Urkunde  und  die  Instruktionen  vom  6.  und  12.  December
  1319  (Reg.  Bl.  S.  300—866,  879—883)  und  vom  15.  November  1831
(Reg.Bl.  S.  576—531)  verwiesen.

Die  Vorstände  der  Kreis-Regierungen  haben  das  der  Instruktion  vom  15.  November
  1831  angehängte  Verzeichniß  der-  stimmberechtigten  Ritterguts-Besitzer,  jeder,
so  weit  es  seinen  Kreis  betrifft,  durch  den  Nachtrag  der  seitdem  eingetretenen  Veranderungen
  auf  den  jetzigen  Zeirpunkt  richtig  zu  stellen.

Da  es  zufolge  amtlicher  Erfahrung  bisher  nicht  selten  vorgekommen  ist,  daß  bei
Abgeordneten-Wahlen,  insbesondere  bei  denen  der  Oberamts-Bezirke,  Wahlstimmen
unter  dem  angenommenen  Namen  berechtigter  Wahlmänner  von  Unberechtigten  abgegeben,
  oder  von  wirklichen  Wahlmännern  Stimmzettel  überreicht  wurden,  auf  welchen