Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr.  74.

Zu  3.  Ob  ein  Kapftel  in
ausländischen  oder  inländischen
macht

rten  an  demr  ist,
leinen  Unterschied:
einer  ausländischen  Aktiengeklchaß
  geben  zum  r*—

baren  Verm  Eben
es  1e  55  das  Lawitalvermögen
  selbst  sich  in  Inland
  oder  im  Ausland  be-Wv

  die  in  Deutschrt.
  ie  in  De
land  vn  Sbkempr  baben.
d  mit  ihrem

1ean  cu7  die  in  das  Wt-Ken:.
  öffentlichen  Körperawte
  en  sfind.  mit
irn.

—  “E———  .  1
*-  FE23  Aktien
ohne  Börsen  Kuxe,  Ani
  an  t  2  gere  i  l.
"Kr  n  neite.  ciner  uant
mit  ränkter  Hafso0,
  ibrem  Verkanfswert,
it  vitaljorderungen  mit
ibrem  Neunwert  anzusetzen,  sosern
  nicht  besondere  Umstände
die  Veranschlagung  nach  einem
vom  Neunwert  abweichenden
böheren  oder  geringeren  Werte
be  grunden.
Will  der  Steuerpflichtige
von  dem  Werte  seiner  mit
Dividendesschein  hebandelten
Wertvapiere  einen  Gewinn.
betrag  in  Abzug  bringen

(8  Abs.  2  des  U#

oder  Neunbetrag  und  Gattung
besonders  zu  bezeichnen.

 

b)  Kapitalsorderungen  aus  Anleiben

)  Aktien  oder  Anteilscheine,  Kuxe.

2)  Vares

e)  Noch  nicht  fällige  Ansprüche  aus  Lebens.,

lbertrag
oder  Schuldoer,
schreibungen  d  utscher  oder  nichtdeutscher  Staat
Gemeinden.  anderer  ösfentlicher  Verbönde.  ctenR
und  Industricobligationen.  Pfandbriefe,  Hypotveken.
Grundschuldforderungen,  sonstige  Kapitalsorderungen
fß  Art.  insbesondere  Forderungen  aus  Schuld.
verschreibungen.  Wechseln,  Darlehen.  Kantionen,
Finterlegungsgelorr  Einlogen  bei  Sparkassen  und
Banken.  Abrechnung=  und  Kontokurrentguthaben,
ansenommen  Bank.  und  sonstige  Guthaben,  die  zur
Bestreitung  der  laufenden  Fsgaben  für  drei  ei  Monate

Geschäftsgurhaben
bei  Genossenschaften.  Geichasteai  teile  und  andere  Gesellschaftseinlagen


Geld  Banknoten  und  Kasseuscheine  (ausgenommen
  die  aus  den  laufenden  Jahreseinkünsten
vorbandenen  Bestände,  sowcit  sie  zur  Bestreitung  der
laujenden  Ausgaben  jür  drei  Monate  bdienen).  Gold
und  Silber  in  Barren

Fapital.
oder  Renenversicherungen,  zu  berechnen  mit  /  d

Summe  der  bisher  gezahlten  Prämien  oder  neni
beiträge  oder  mit  dem  Rückkaufswerte

Übertrag

909

 

Vermögenswert
(siehe  die  Randbemerkung
  auf  Seite  1)

Mark

 

 

 

Mark

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusammen  a-ge

dem  bei  2

und  Fockerungen  an  ausländische  Schuldner  im  Gesamtw

Verechuung  drs  wetrirbsvermögens  zu  1.

iervon  sind  abzuziehen  die  Kapitalschulden:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Busammen  1.

und  3  angegebenen  Vermögen  sind  im  Auslond  besind  iche  ve
ert  d

#anit  sie  *  bei

2  A.  Bberücksichtigt

 

 

Zu  77.  Nicht  abzugs
sind  Schulden.  die  argeh  sa
tung  der  lausenden  k
lungskosten  eingegangen  sind
(Haushaltungsschulden),  sowie
Schulden  und  Lasten,  welche
in  wirtichaftlicher  Beziehung
zu  nicht  steuerbarrn  Fesnen
gensteilen  Hurten  (Bemerkung
zu  1.22:;  12A  und  u);  val.
auch  Seite  1  ##meerun  1.

 

Name  des  Wläubizers  Wohnort  des  Gläub

Betrag

gers
Mark

 

ch

ej

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusammen

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbleibt  (oyne  111)  ein  Melnvermögen  von