Volltext : Der Deutsche Reichstag.

—  454  —

Zollverein  einzutreten.  Hamburg  antwortete  mit  nein,  und  die  Sache
schien  dadurch  fürs  erste  erledigt.  Im  April  1880  kam  sie  durch  den
erwähnten  Antrag  in  betreff  Altonas  wieder  aufs  Tapet,  um  sofort,
mehr  als  in  Hamburg  selbst,  in  der  fortschrittlichen  und  partikularistischen
Presse  Deutschlands  und  im  Reichstage  einen  Sturm  der  Entrüstung
über  Vergewaltigung  zu  entfesseln.  Wie  einst  Jules  Favre  keinen
Stein  von  einer  französischen  Festungsmauer  an  Deutchland  ausliefern
wollte,  so  Herr  Lasker  keinen  Quadratfuß  Boden  der  Hamburgischen
Vorstadt  St.  Pauli  an  das  Zollgebiet  und  wenn  auch  die  preußische
Stadt  Altona  darüber  zu  Grunde  ginge,  und  die  Hannoverschen  und
Holsteinischen  Elbeanwohner  die  Kosten  des  Emporkommens  des  priovilegierten
  Hamburgs  zahlten.

Zu  der  Altonaer  Frage  kam  die  Elbschifffahrtsakte,  der  zweite
Akt  des  Dramas,  in  dem  Lasker  die  Führung  an  Delbrück  abtrat.
Die  Regierung  wurde  beschuldigt,  den  Hamburgern  teils  durch  Einverleibung
  von  Altona  und  eines  Stückes  von  St.  Pauli  in  das  Zollgebiet,
  teils  durch  Verlegung  der  Zolllinie  nach  einem  unterhalb
Hamburg  gelegenen  Punkte  ihre  Freihafenstellung  zu  verleiden  und
unmöglich  zu  machen.
In  Hamburg  gab  es  keineswegs  bloß  zornige  Gemüter,  die  sich
in  Schmähungen  gegen  die  „Gewaltthätigkeit“  des  Kanzlers  ergingen.
Die  Anschlußpartei  machte  Riesenfortschritte.  Den  Gegnern  dieser
Partei  wurde  sehr  bald  der  Einwand  genommen,  es  sei  vom  Kanzler
auf  nichts  anderes  abgesehen,  als  darauf,  daß  Hamburg  vergewaltigt
und  zu  Grunde  gerichtet  werden  solle.  Denn  Bismarck  erklärte  den
Hamburgern:  Daß  das  Recht  an  den  Freihafen  nur  mit  Hamburgs
Bewilligung  aufhören  könne,  und  daß  er,  der  Kanzler,  solange  er  mitzureden
  hätte,  darüber  wachen  würde,  daß  dieses  Freihafengebiet  nicht
eingeschränkt  werde  auf  kleinere  Grenzen  als  diejenigen,  welche  notwendig
  sind,  damit  es  seiner  Beziehung  als  Freihafen  in  vollkommener
und  loyaler  Weise  entspreche;  die  Mitwirkung  des  Reichskanzlers  an
der  Neuordnung  der  Freihafenstellung  werde  stets  der  Ausdruck  der
Gesinnung  und  des  Pflichtgefühls  sein,  kraft  dessen  er  für  die  Förderung
  des  Wohlstandes  der  Hansastädte  und  für  die  Wahrung  ihrer
verfassungsmäßigen  Rechte  mit  derselben  Gewissenhaftigkeit  und  landsmannschaftlicher
  Teilnahme  einzutreten  habe,  wie  für  die  Interessen
in  dem  andern  Teile  des  Reiches.  So  kam  es  zu  Verhandlungen,  und
während  der  Reichstag  fortfuhr,  sich  für  seine  Rechte  und  das  arme  Hamburg
  leidenschaftlich  zu  erhitzen  und  große  Resolutionen  zu  fassen,  fand
er  sich  eines  schönen  Morgens  vor  der  vollendeten  Thatsache  der  Auf-