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Zollverein einzutreten. Hamburg antwortete mit nein, und die Sache
schien dadurch fürs erste erledigt. Im April 1880 kam sie durch den
erwähnten Antrag in betreff Altonas wieder aufs Tapet, um sofort,
mehr als in Hamburg selbst, in der fortschrittlichen und partikularistischen
Presse Deutschlands und im Reichstage einen Sturm der Entrüstung
über Vergewaltigung zu entfesseln. Wie einst Jules Favre keinen
Stein von einer französischen Festungsmauer an Deutchland ausliefern
wollte, so Herr Lasker keinen Quadratfuß Boden der Hamburgischen
Vorstadt St. Pauli an das Zollgebiet und wenn auch die preußische
Stadt Altona darüber zu Grunde ginge, und die Hannoverschen und
Holsteinischen Elbeanwohner die Kosten des Emporkommens des priovilegierten
Hamburgs zahlten.
Zu der Altonaer Frage kam die Elbschifffahrtsakte, der zweite
Akt des Dramas, in dem Lasker die Führung an Delbrück abtrat.
Die Regierung wurde beschuldigt, den Hamburgern teils durch Einverleibung
von Altona und eines Stückes von St. Pauli in das Zollgebiet,
teils durch Verlegung der Zolllinie nach einem unterhalb
Hamburg gelegenen Punkte ihre Freihafenstellung zu verleiden und
unmöglich zu machen.
In Hamburg gab es keineswegs bloß zornige Gemüter, die sich
in Schmähungen gegen die „Gewaltthätigkeit“ des Kanzlers ergingen.
Die Anschlußpartei machte Riesenfortschritte. Den Gegnern dieser
Partei wurde sehr bald der Einwand genommen, es sei vom Kanzler
auf nichts anderes abgesehen, als darauf, daß Hamburg vergewaltigt
und zu Grunde gerichtet werden solle. Denn Bismarck erklärte den
Hamburgern: Daß das Recht an den Freihafen nur mit Hamburgs
Bewilligung aufhören könne, und daß er, der Kanzler, solange er mitzureden
hätte, darüber wachen würde, daß dieses Freihafengebiet nicht
eingeschränkt werde auf kleinere Grenzen als diejenigen, welche notwendig
sind, damit es seiner Beziehung als Freihafen in vollkommener
und loyaler Weise entspreche; die Mitwirkung des Reichskanzlers an
der Neuordnung der Freihafenstellung werde stets der Ausdruck der
Gesinnung und des Pflichtgefühls sein, kraft dessen er für die Förderung
des Wohlstandes der Hansastädte und für die Wahrung ihrer
verfassungsmäßigen Rechte mit derselben Gewissenhaftigkeit und landsmannschaftlicher
Teilnahme einzutreten habe, wie für die Interessen
in dem andern Teile des Reiches. So kam es zu Verhandlungen, und
während der Reichstag fortfuhr, sich für seine Rechte und das arme Hamburg
leidenschaftlich zu erhitzen und große Resolutionen zu fassen, fand
er sich eines schönen Morgens vor der vollendeten Thatsache der Auf-