Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1835. (1)

(278) 
59.) Bekanntmachung, 
eine Abönderung des §. 30. der Statuten der Leipziger Disconto-Casse 
betreffend; 
vom 30sten Mai 1835. 
Nadhdem Se. Koͤnigliche Majestaͤt und Se. des Prinzen Mitregenten Koͤnigliche Hoheit 
geruhet haben, die in Antrag gekommene Abaͤnderung der, 9. 30. der, unter dem Zten 
October 1827. bestaͤtigten Statuten der Disconto-Casse zu Leipzig (Ges. Samml. vom 
Jahre 1827. S. 134. flg.) enthaltenen Bestimmung, wornach zu Directoren der Anstalt 
nur Kaufleute, welche in Leipzig wohnhaft, dem Geschaͤft in Person vorzustehen im Stande 
und wenigstens mit fuͤnf Actien bei der Anstalt interessirt sind, gewaͤhlt werden koͤnnen, 
zu genehmigen, dergestalt, daß hinfuͤro auch die, wenigstens mit zwei Actien bei der 
Disconto--Casse interessirten, zu Leipzig wohnhaften Kaufleute, welche dem Geschaͤft per— 
soͤnlich vorzustehen im Stande sind, zur Wahl als Directoren des Instituts fuͤr befaͤhigt 
geachtet werden moͤgen; So wird solches hierdurch zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 30sten Mai 1835. 
Ministerium des Innern. 
von Carlowitz. 
Thimmig. 
  
Letzte Absendung: am 27sten Juni 1835.
	        
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