168 Das deutsche Reich und seine einzelnen Slieder.
führung zu bringen: die Niederlassung derselben in Schrimm (Posen)
wird aufgelöst und den Jesuiten daselbst auch alle und jede weitere
seelsorgerische Thätigkeit untersagt.
1. Aug. (Bayern.) Glänzende Feier des vierhundertjährigen Jubiläums
der Universität München. Festrede des Rectors v. Döllinger.
2. „ (Preußen.) Die Stadtverordnetenversammlung von Köln beschließt
nach heftiger Debatte mit 18 gegen 6 Stimmen, dem auf den Sept.
anberaumten altkatholischen Congreß den großen städtischen Gürzenich=
saal zu überlassen.
„ „ (Elsaß-Lothringen.) Der Bischof von Straßburg sucht eine
allgemeine Agitation gegen das Jesuitengesetz zu organisiren. ·
Zu diesem Ende hin Übermacht die bischöfliche Canzlei einer Anzahl
Pfarrern das Formular einer Protestation gegen das Jefuitengesetz mit dem
Auftrage, davon zwei Abschriften anfertigen zu lassen und die eine don den
Pfarrgenossen die andere von den Cantonalpfarrern unterzeichnen zu lassen.
Das erstere Actensthck soll möglichst schnell, daß letztere unverzüglich mit den
betreffenden Unterschriften an die bischöfliche Canzlei eingesendet werden.
5. „ (Bayern.) Der Erzbischof von München protestirt in einer Zu-
schrift an die Staatsregierung gegen die, auf den Wunsch der Alt-
katholiken von dem (jansenistischen) Erzbischof von Utrecht vorgenom-
menen Pontificalhandlungen und anderen Cultacte (Firmungen).
10 „ (Preußen.) Ein Rescript des Ministers des Innern und des
Cultus fordert die Regierungsbehörden auf,
die Ermittelungen Über die innerhalb des Bezirks befindlichen Nieder-
lassungen des Jesuitenordens zugleich darauf auszudehnen, ob in den resp.
Kreisen etwa Niederlassungen von mit dem Orden der Gesellschaft Jesu ver-
wandten Orden, oder ordensähnlichen Congregationen, oder aber einzelne Mit-
glieder und Angehörige solcher Orden und Congregationen vorhanden find,
und in welcher Weise sie eine Ordensthätigkeit ausüben. Dabei sind eventuell
von letzteren die Ordensstatuten und Regeln einzufordern. Zum Anhalt für
diese letzteren Ermittelungen bemerkt die Regierung: daß bei der Frage nach
der Verwandtschaft einer Congregation mit dem Orden der Gesellschaft Jesu
insbesondere ihre Organisation (Leitung durch einen auswärtigen Generalobern
mit unbeschränkten Machtbefugnissen, Mangel von ständigen festbesetzten Zwi-
schengewalten, Unabhängigkeit von der Jurisdiction der Dibcesanvorstände).
ferner ihre Disciplin (Pflicht unbedingten Gehorsams gegen die Ordensvor-
gesetzten), ihre Aufgaben, Ziele und Principien (Volks= und Protestantenmis-
sion, pädagogische Wirksamkeit, Morallehre, Erziehungsmethode 2c.), endlich
ihre Verbindungen mit anderen Orden (Affiliation, Direction durch Jefuiten)
in Betracht zu ziehen ist. Es werden darnach namentlich die Redemptoristen
(Liguorianer), die Schulbrüder von La Salle (Ignorantins), Lazaristen (Mis-
sionspriester von der Congregation des hl. Vincenz v. Paula), Barnabiten,
Theatiner, von den Frauengesellschaften besonders die Redemptoristinnen und
die Töchter vom heiligen Herzen Jesu (Dames du Sacré ceeur) in Betracht
kommen.
11. „ (Preußen.) Enthüllung des Jahndenkmals in Berlin. Es
nehmen 1500 fremde Gäste daran Antheil.
12. „ (Bayern.) Die Kaiserin besucht von Baden aus die pfälzische