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lettten Inh a l t# Stück. Num.
Absendung.)]
21. Febr. Verordnung desselben Mlinisteril#, die Anwendung der in der Verord-
nung vom 7ten November 1831. 5. 4. lit. A. und §. 6. befind-
lichen Bestimmungen auf die Oberlausitz btrrr. 3.4.
21. Febr. Geseßz sub A. über Competenzverhältnisse zusschen Justiz= und Ver-
waltungsbehörden. ... 8.17—.
21. Febr. Gesetz sub B., die hoͤheren Jastihbehörden und den Innarizerzus in
Justisachen betr. . 3.18.
21. Febr. Gesetz sub C. uͤber privilegirte Gerichtsstände- und einige damit zu-
sammenhängende Gegenstände. 3.19
21. Febr. Gesetz sub D., das Verfahren in dmiristratiosuskigsachen betr. 310
21. Febr. Allerhöchste und höchste Verordnung, die Erlassung innenbemerkter
Gesehe resp. vom 28sten und 30sten Januar 1835. betr. 31.
21. Febr. Gesetz, eine Bestimmung über Trennung gemischter Ehen enthaltend 3.
21. Febr. Generalverordnung der Landesdirection an sämmtliche Obrigkeiten der
Erblande, die Legitimation der auf dem Lande befindlichen Bank-
schlächter, zur Ausubung ihres Gewerbes bertrt. 3.24.
21. Febr. Bekanntmachung des Mlinisteri# der Justiz, die Berichtigung ß. 5.
des wegen Bestrafung der fleischlichen Vergehen und einiger damit
in Verbindung stehender Verbrechen unter dem 8ten Februar 1834.
erlassenen Gesetzes bett. . .. 3.23.
21. Febr. Verordnung desselben Ministerii, die tichterliche Geenwen in An-
sehung des Erbschaftsstempels ber. 3.22
14. März.Reridirtes Militairstrafgesezbuch. 4 4. 25.
14. März. Verordnung des Ministerii des Innern, den Verlust der buͤrgerlichen
Ehrenrechte betr. . . .. 4.26.
14. März. Verordnung der Ministerien des Innern und der Finanzen, die ihr
» GewerbeunUmherztchentrecbemcnPersonenbetr... 5.27.
14.9)Tårz.VcrordmmgdeshliuistekiiderIustiz,dieausdemVekmögendcr
von Gerichtsbehoͤrden der Oberlausitz eingelieferten bemittelten Zuͤcht—
linge oder sonst in gewissen Faͤllen zu den Kosten ihrer Verpflegung
in den allgemeinen Strafanstalten zu leistenden Beiträge betr. 5.28.
27. Juni. Verordnung der Ministerien des Innern und der Finanzen, die Le- —
gitimationen inländischer Gewerbtreibenden, Fabricanten, Kaufleute
und Reisenden zu Erlangung der Abgabenfreiheit in anderen Ver-
einstaaten, in welchen sie personlich Ankäufe oder Bestellungen
machen oder suchen, betr. 13.55
14. März. Verordnung des AMlinisterii der Justiz, die Aufhebung des oberhof
gerichts berr. . 5s29-
14. März. Allerhöchste und höchste Verordnung, die Vorbereilung eines neuen
Grundsteuersystems berr. ..... 6.30.
28. Maͤrz. Gesetz, die Verhaͤltnisse der Cioilstaatsdiener berr. 7.31.
28. März. Verordnung sämmtlicher Ministerien, die Vollziehung einiger Bestim-
mungen des wegen der Verhältnisse der Civilstaatsdiener erlassenen
Gesetzes btterr. 7.2.