Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1835. (1)

(6584 ) 
gehet ab" 
die Ausgabe 
an geordneten Einnehmergebühren zu pf. vom Thaler, 
Thlr. gr. ff incl. Thlr. Cassenbillees, und zwar: 
Thlr. gr. pf. auf den currenten Termin, 
— -aufRückstände,nämlich: 
  
uts. 
Thlr. gr. pf. auf den Termin Ostern 18. 
-«-- ----Mcchae118. 
uts. 
  
Mithin verbleibt Bestand: 
Thlr. gr. pf. und zwar: 
ThlIr. gr. pf. auf den currenten Termin, 
- --aufRückstände-als: 
  
uts. 
Thlr. gr. pf. auf d den Termin Ostern 18.. 
- 2 * Michael 18. 6 
rc. ꝛc. 
— uts. 
der hierbei mit 
Thlr. gr. pf. durch Zurechnung des auf die Stoatsgebaude kommenden Bei— 
trags und 
-: an baarem Gelde und Cassenbillers, 
mittelst besondern „ die Münzsorten enthaltenden Cieferscheins übersender wird. 
Urkundlich ist diese Rechnung von mir, dem Amtmanne, (von mir, dem Buürger- 
meister) (von uns, den Gerichten und deren Justitiar) eigenhändig unrerschrieben und 
das Amts= (Rarhs-) (Gerichts-) Siegel vorgedruckt worden. 
N. am
	        
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