Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1835. (1)

(593 ) 
K. k. # 
Anweisung 
der für jeden Feuercommissariatsdistrict zu issgenden Feuergeräths- 
Vetzeichnisse. 
  
1. Die Feuergerärhsverzeichnisse sollen das Feuergeräth, , an 
Feuerspritzen, 
Zubringern, 
Schläuchen, 
Handspritzen, 
Eimern, 
Sturmfässern, 
Leitern, 
Haken und 
andern lediglich zum köschen gebrauchten Geräthe 
enthalten, doch ist nur das größere Geräche an i 
Feuerspritzen mit Zubringern und Schläuchen, nebst den 
dazu unmittelbar gehörigen Eimern 
besonders zu bemerken. Das öbrige kleinere Geräthe, was insonderheit einzelnen Ein- 
wohnern eines Orts zugehöre, ist nach der Gesammtzahl anzugeben. 
2.) Bei den Feuerspritzen und Zubringerh ist eine kurze Beschreibung der Hauptbe- 
standtheile derselben beizufügen, und zwar: 
a.) bei den Geuerspritzen: 
die Zahl, Höhe und Weite der Cylinder, 
die Höhe und Weite der Windblase, 
die Höhe und Weite der Ein= und Abgangsröhren, 
die Ltänge und Beschaffenheit des Druckbaums, 
die tänge und Beschaffenheit des Kastenschlauchs, 
die tänge und Weire des Leitrohrs, 
deie tänge des Mundstücks, 
die tänge, Weice, Tiefe und Ausschlag des Kastens, 
zum Beispiel: - 
eine Schlauch= (Stoß-) Spritze mit zwei (einem) Cylindarn ..Soll hoch, 
4Zoll weic, kupferner (ohne) Windblase Soll boch Zoll 
wo, zwei (einer) kupfernen Eingangsröhren goll lang Zoll 
weit, zwei (einer) dergleichen Abgangsroͤhren . . . Zoll lang, . . . oll weit, 
eisernem, (hoͤlzernem mit eisernen oder hoͤlzernen Armen) . . . Ellen langem 
Druckbaum, . . . Ellen langem ledernen (haͤnfnem) Kastenschlauche, kupfernem
	        
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