Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1836. (2)

(147) 
„33.) Bekanntmachung, 
die auf die Enkdeckung der Lotto-Collecteurs ausgesetzte Belohnung betreffend; 
vom 3ten Juni 1836. 
Se. Koͤnigliche Majestaͤt und des Prinzen Mitregenten Koͤnigliche Hoheit haben Sich 
zu dem Ende, um das verderbliche Lottospiel im Lande mit besserm Erfolge, als bisher 
gelungen ist, zu unterdruͤcken, bewogen gefunden, zu genehmigen, daß für denjenigen, wel- 
cher irgendwo in hiesigen Landen einen Lotto-Collecteur mit dem Erfolge anzeigt, daß 
derselbe auf den Grund dieser Anzeige bestraft werden kann, eine Belohnung von 
Dreißig Thalern —- —— 
und im Falle der eigenen Theilnahme am Lottospiele, als Einleger, Befreiung von der auf 
das Einlegen in das Lottospiel gesetzten Strafe zugesichert werde. 
Allerhoͤchst- und Hoͤchster Anordnung gemaͤß wird solches vom Ministerio des Innern 
hierdurch zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung bekannt gemacht. 
Dresden, den 3ten Juni 1836. 
Ministerium des Innern. 
von Carlowitz. 
Thimmig. 
Letzte Absendung: am 30flen Juni 1836. 
1836. 22
	        
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