Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1836. (2)

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und geschehener Mictheilung an die Communrepräsentation, ein summearischer Auszug über 
den Stand der Sparcafse durch die hiesigen wöchentlichen Nachrichten zur Kenneniß der 
Interessenren gebracht, auch ein Exemplar davon an die Königl. Kreisdirection zu Budiffin 
mit Bericht eingesendet. 
. 16. Gegen die in dieser Sparcassenordnung begründeten Präjudizen findek eine 
Wiedereinsetzung in vorigen Stand nicht Start. 
  
10.) Bekanntmachung. 
In dem wegen Einrichtung der alterbländischen Immobiliar-Brandversicherungs-Austalt 
unkerm 1 Aten November vorigen Jahres erlassenen Gesetze — (Seite 523. des Ges. und 
Verord. Bles. vom Jahre 1835.) — ist §. 3. Nr. 1. anstart des Workes: „Residenz- 
schlösser"“ zu lesen: „Residenzgebäude“ und wird solches zu Berichtigung jenes Redactions- 
sehlers hiermit bekannt gemacht. 
Dresden, am Gten Februar 1836. 
Ministerium des Innern. 
von Carlowitz. 
bebzte Absendung: am 20ften Sebmar 18360.
	        
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